Betreff
Bebauungsplan Nr. 45 "Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße", 3. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/469
Vorlage
WP 11-16/936
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 20.03.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ beschlossen. Der Urplan ist im November 1979 als Satzung beschlossen worden. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist der inzwischen abgeschlossene Ausbau des Poggenpatts zwischen Malgartener Straße und Grammelmoorweg. Während der bisher gültige Bebauungsplan für den Poggenpatt zwischen Malgartener Straße und der Grenze des Geltungsbereiches eine Straßenverkehrsfläche von einer Breite von 12 m sowie ab dem Grammelmoorweg von 13 m festsetzte und der Poggenpatt gleichzeitig eine für KFZ befahrbare Verbindung zwischen Garten- und Innenstadt werden sollte, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, da im Rahmen des mittlerweile durchgeführten Ausbaus nur ein Teilstück von 30 m, ausgehend von der Einmündung Malgartener Straße, als Straße ausgebaut wurde. Die restlichen Flächen sind lediglich als Fuß- und Radweg ausgebaut worden.

 

Eine Abrechnung nach dem BauGB ist nur auf Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes möglich. Eine Schlussrechnung für das Bauvorhaben liegt noch nicht vor.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 erfolgte nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten in der Zeit vom 01.12.2014 bis einschließlich 05.01.2015.Parallel wurden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Anregungen, die zu inhaltlichen Änderungen der Planung geführt haben, wurden während der öffentlichen Auslegung nicht vorgebracht. Verschiedene Träger öffentlicher Belange, u. a. der Landkreis, haben lediglich Hinweise gegeben, deren Inhalt der beigefügten Anlage zu entnehmen ist.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“, mit baugestalterischen Festsetzungen, in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Planzeichnung sowie die Begründung zum Bebauungsplan liegen vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sowie die Abwägung sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“, 3. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird im Geltungsbereich der 3. Änderung aufgehoben.