Betreff
Bebauungsplan Nr. 145 "Gewerbegebiet westlich der L 78" - 1. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/713
Vorlage
WP 11-16/934
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Beschluss-Vorlage WP 11-16/713 hat der Verwaltungsausschuss am 04.03.2015 nach Vorberatung im Ortsrat Engter und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 12.02.2015 die Aufstellung sowie gleichzeitige Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen Bauvorschriften, beschlossen. Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten hat der v. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 16. März 2015 bis einschl. 17. April 2015 im Rathaus der Stadt öffentlich ausgelegen. Parallel wurden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Da das Planverfahren im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte von der Erarbeitung eines Umweltberichtes Abstand genommen werden. Ebenso wurde auf eine öffentliche Unterrichtung verzichtet, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zuge der öffentlichen Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Inhalt der Planung ist lediglich eine Verkürzung der im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 145 vorgesehenen Erschließungsstraße, die in Richtung Süden in das Baugebiet hineinführt. Die Verkürzung der Erschließungsstraße wurde ermöglicht durch einen großen Grundstücksverkauf im südlichen Plangebiet.

 

Die während der Auslegungszeit eingegangenen Anregungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Wesentliche Bedenken sind durch die Träger öffentlicher Belange im Zuge der Beteiligung am Planverfahren nicht vorgebracht worden, es handelt sich im wesentlichen um redaktionelle Hinweise.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“, mit baugestalterischen Festsetzungen, in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Planzeichnung sowie die Begründung zum Bebauungsplan liegen vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sowie die Abwägung sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“, 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung beschlossen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“ mit örtlichen Bauvorschriften, wird im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgehoben.