Sachverhalt / Begründung:
Die zu widmende Fläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Die Gesamtfläche des Flurstücks beträgt 3255m², es ist ca. 104 Meter lang und ca. 32 Meter breit. Im Norden grenzt die Liegenschaft an die Flurstücke 893/3 (Am Storchennest 1), 892/2 (Kuhstraße 5), 892/1 (Kuhstraße 4), 891 (Kuhstraße 1/Brückenort 20 – Kaufhaus Böckmann) und 889/4, im Westen an das Wegeflurstück 895 (Straße „Am Storchennest“), im Osten an das Flurstück 889/3 (Brückenort 18) und im Süden an die Hemker Straße (Flurstück 903/6), alle Gemarkung Bramsche, Flur 4.
Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 131 – „Innenstadt I“, in Kraft getreten am 31.07.2008, ist darin als Straßenfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ ausgewiesen und entsprechend zu widmen.
Gemäß § 2 (1) des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zählen auch öffentliche Wege und Plätze zu den öffentlichen Straßen. Die Einstufung dieser Fläche erfolgt gemäß § 47 (1) NStrG als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem Gebiet, das im Zusammenhang bebaut ist.
Beschlussvorschlag:
Das Wegeflurstück Nr. 903/1 der Gemarkung Bramsche, Flur 4, wird gemäß § 6 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem Verkehr als öffentliche Parkfläche gewidmet.
Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.