Betreff
Widmung einer Wegefläche im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 11-16/926
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die zu widmende Fläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Die Gesamtfläche des Flurstücks beträgt 969m², es grenzt im Norden an den Lutterdamm, verläuft dann nach Süden zwischen den Flurstücken 50/31 (Lutterdamm 46) und 50/32 (Jägerstraße 39) im Westen, und den Flurstücken 50/52 (Lutterdamm 48) und 50/42 (Jägerstraße 43) im Osten (alle Gemarkung Bramsche, Flur 2), und mündet nach ca. 80 Metern in die Jägerstraße.

 

Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 44 „Gelände zwischen Lutterdamm und Engterstraße“, in Kraft getreten am 15.04.1999, ist darin als öffentliche Parkfläche ausgewiesen und entsprechend zu widmen.

 

Gemäß § 2 (1) des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zählen auch öffentliche Wege und Plätze zu den öffentlichen Straßen. Die Einstufung dieser Fläche erfolgt gemäß § 47 (1) NSrtG als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem Gebiet, das im Zusammenhang bebaut ist.


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 50/44 der Gemarkung Bramsche, Flur 2, wird gemäß § 6 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem Verkehr als öffentliche Parkfläche gewidmet.

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.