Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die
Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde
ausdrücklich zugelassen. gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von
Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro der Bürgermeister. Die
Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert von über
100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern
die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen wurde.
Für die Stadt Bramsche wurde dem Verwaltungsausschuss diese Befugnis
entsprechend übertragen.
Für die Annahme von Spenden und
Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim
Rat.
Zu beachten ist § 25a Abs. 3 GemHKVO. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze 100,- Euro bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.
Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die im Jahr 2015 bei
der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro
werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.
Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Spenden:
RWE Deutschland AG
Sach- und Barspenden in Gesamthöhe von 84.500,- Euro, aufgeteilt in 4
Einzelspenden:
- 12.000,- Euro Sachspende E-Kfz Ladesäule, Standort Parkplatz Hasebad
- 20.000,- Euro Barspende, Förderung der Installation einer
Infrarotheizung und LED-
Technik im
Gebäude „Alte Post“
- 48.000,- Euro Barspende, Förderung der Umrüstung der Innenbeleuchtung der
Turnhalle Realschule auf LED-Technik
- 4.500,- Euro Sachspende, 2 E-Bikes + Ladesäule für den Ortsteil Ueffeln
Förderverein Grundschule Ueffeln, Barspenden in Gesamthöhe von 3.200,- Euro, aufgeteilt in 4 Einzelspenden:
- 2.500,- Euro Barspende, Projekt Schulgarten, Grundschule Ueffeln
- 200,- Euro Barspende, Buskosten Projekt „Klasse, wir singen“
- 100,- Euro Barspende, Zuschuss Trommelkurs
- 400,- Euro, Barspende für Klassenkassen, Klasse 1 – 4
Förderverein Grundschule Im Sande, Barspenden in Gesamthöhe von 4.964,70 Euro, aufgeteilt in 9 Einzelspenden:
· 600,- Euro Barspende, 2 Sofas + Bezüge, Bücherei
· 200,- Euro Barspende, Zuschuss f. Schwimm-AG
· 210,- Euro Barspende für Erzähltheater „Kamishiban“
· 480,- Euro Barspende, aid Ernährungsführerschein
· 400,- Euro Barspende, Anschaffung Lernsoftware
· 2.500,- Euro Barspende, Schulhofgestaltung
· 100,- Euro Barspende, Busfahrt Freilichtbühne Tecklenburg
· 245,- Euro Barspende für Lektüren „Die Herdmanns kommen“
· 229,70 Euro Barspende, Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“