Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
WP 11-16/924
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde ausdrücklich zugelassen. gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro der Bürgermeister. Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde dem Verwaltungsausschuss diese Befugnis entsprechend übertragen.

Für die Annahme von Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat. 

 

Zu beachten ist § 25a Abs. 3 GemHKVO. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze 100,- Euro bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

 

Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die im Jahr 2015 bei der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Spenden:

 

RWE Deutschland AG Sach- und Barspenden in Gesamthöhe von 84.500,- Euro, aufgeteilt in 4 Einzelspenden:

 

  • 12.000,- Euro Sachspende E-Kfz Ladesäule, Standort Parkplatz Hasebad
  • 20.000,- Euro Barspende, Förderung der Installation einer Infrarotheizung und LED-

                       Technik im Gebäude „Alte Post“

  • 48.000,- Euro Barspende, Förderung der Umrüstung der Innenbeleuchtung der 

                       Turnhalle Realschule auf LED-Technik

  •   4.500,- Euro Sachspende, 2 E-Bikes + Ladesäule für den Ortsteil Ueffeln

 

 

Förderverein Grundschule Ueffeln, Barspenden in Gesamthöhe von 3.200,- Euro, aufgeteilt in 4 Einzelspenden:

 

  • 2.500,- Euro Barspende, Projekt Schulgarten, Grundschule Ueffeln
  •    200,- Euro Barspende, Buskosten Projekt „Klasse, wir singen“
  •    100,- Euro Barspende, Zuschuss Trommelkurs
  •    400,- Euro, Barspende für Klassenkassen, Klasse 1 – 4

 

 

Förderverein Grundschule Im Sande, Barspenden in Gesamthöhe von 4.964,70 Euro, aufgeteilt in 9 Einzelspenden:

 

·        600,- Euro Barspende, 2 Sofas + Bezüge, Bücherei

·        200,- Euro Barspende, Zuschuss f. Schwimm-AG

·        210,- Euro Barspende für Erzähltheater „Kamishiban“

·        480,- Euro Barspende, aid Ernährungsführerschein

·        400,- Euro Barspende, Anschaffung Lernsoftware

·     2.500,- Euro Barspende, Schulhofgestaltung

·        100,- Euro Barspende, Busfahrt Freilichtbühne Tecklenburg

·        245,- Euro Barspende für Lektüren „Die Herdmanns kommen“

·        229,70 Euro Barspende, Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“