Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum
Vorlage
WP 11-16/911
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum  am 23. Januar 2016 wurde Herr Hanfried Wessling, dessen Wahlperiode am 11. Mai 2016 endet, zur erneuten Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Wessling erfüllt.

 

Herr Wessling nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 11. Mai 2004 wahr. Davor war er vom 27. Februar 1992 bis zum 10. Mai 2004 stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Wessling zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Hanfried Wessling zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.