Betreff
31. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Engter
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 11-16/903
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der 6. Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung vom 12.11.2013 wird unter TOP 5 die Vorstellung der Grundstücksplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Engter beschlossen. Seinerzeit sind durch das Gebäudemanagement zwei Varianten des möglichen Standortes den Ausschussmitgliedern vorgeschlagen worden. Beide Varianten befinden sich an der L 78, Vördener Straße, im Ortsteil Engter.

 

Die Variante 1 beinhaltet ein Grundstück östlich der L 78 in Anschluss an die dortige Wohnbebauung. Ein weiteres Grundstück westlich der L 78 war seinerzeit als bedingt geeignet bezeichnet worden, vor dem Hintergrund, dass eine Linksabbiegespur nur mit erheblichem finanziellem Aufwand zu erstellen wäre.

 

Mit Sitzung vom 12.11.2013 empfahl der Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung die Variante 1 (östlich der Vördener Straße im Anschluss an die Wohnbebauung)  für die Grundstücksplanung, um den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr vorzusehen. Der damalige Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche ist die in Rede stehende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ferner befindet sie sich innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, gem. § 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung dieser Fläche als Fläche für Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Feuerwehr - ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 161 „Bachwiesen“ unter der Bezugsvorlage WP 11-16/898  aufgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung aufgehoben werden.