Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente
Vorlage
WP 11-16/902
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente am 15. Januar 2016 wurde Herr Rolf Stückemann, dessen Wahlperiode am 07. April 2016 endet, zur erneuten Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Stückemann erfüllt.

 

Herr Stückemann nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 01. April 2004 wahr. Davor war er vom 14. August 1995 bis zum 31. März 2004 stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Stückemann zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Rolf Stückemann zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.