Betreff
Bebauungsplan Nr. 161 "Bachwiesen" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 11-16/898
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der 6. Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung vom 12.11.2013 wurde unter TOP 5 die Vorstellung der Grundstücksplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Engter beschlossen. Seinerzeit sind durch das Gebäudemanagement zwei Varianten des möglichen Standortes den Ausschussmitgliedern vorgeschlagen worden. Beide Varianten befinden sich an der L 78, Vördener Straße, im Ortsteil Engter.

 

Die Variante 1 beinhaltet ein Grundstück östlich der L 78 in Anschluss an die dortige Wohnbebauung. Ein weiteres Grundstück westlich der L 78 war seinerzeit als bedingt geeignet bezeichnet worden, vor dem Hintergrund, dass eine Linksabbiegespur nur mit erheblichem finanziellem Aufwand zu erstellen wäre.

 

Mit Sitzung vom 12.11.2013 empfahl der Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung die Variante 1 (östlich der Vördener Straße im Anschluss an die Wohnbebauung)  für die Grundstücksplanung, um den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr vorzusehen. Der damalige Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Der derzeitige Standort der freiwilligen Feuerwehr Engter, mitten in der Ortslage, ist nicht mehr zeitgemäß. Bei Alarmfahrten ist das Verlassen des Gebäudes aufgrund der verkehrlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger geworden. Das Anforderungsprofil an die freiwillige Feuerwehr in Engter ist insbesondere vor dem Hintergrund der gewerblichen und wohnbaulichen Entwicklung im Ortsteil in den letzten Jahren erheblich gestiegen.

 

Ferner ist die Größe des Feuerwehrgerätehauses einschl. der Mannschaftsräume nicht mehr ausreichend, da diese nur einen maximalen Platz für insgesamt 50 Feuerwehrleute bieten. Zurzeit sind in der freiwilligen Feuerwehr Engter insgesamt 53 aktive Feuerwehrleute tätig.

 

Dem Umstand geschuldet, dass sich der Ortsteil Engter in den letzten Jahren erheblich weiter entwickelt hat, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Bereitschaft der Engteraner Bürger gegeben ist, weitere Bewohner des Ortsteils für dieses Ehrenamt zu gewinnen. Um den in Rede stehenden Standort entwickeln zu können und die bereits im Vorentwurf erstellte Planung einer Realisierung zuzuführen, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen in Form eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Der FNP wird mit der 32. Änderung im Parallelverfahren geändert.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 161 „Bachwiesen“ wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

4.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

5.    Der Geltungsbereich ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.