Betreff
Antrag der CDU-Fraktion Ortsrat Engter - Baugebiet "Kapshügel III"
Vorlage
WP 11-16/893
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

In der Anlage überreicht die Verwaltung den am 25. November 2015 eingegangenen Antrag der CDU Fraktion Ortsrat Engter zu dem Baugebiet „Kapshügel III“ in Engter.

 

Der Antrag vom 25.11.2015 befasst sich mit  einer Zu-und Ausfahrtsmöglichkeit auf die Straße „Schleptruper Kirchweg“ im Zuge des noch zu neu planenden südlichen Bereiches  des Baugebietes.

 

Entwurfssituation:

Das Gebiet grenzt im südlichen Bereich an den „Schleptruper Kirchweg“.

Die Straße Kapshügel (Flurstück 14/6) grenzt östlich an den B-Plan Nr. 160. Sie mündet  im nördlichen Bereich auf die Bramscher Allee und im südlichen Bereich auf den Schleptruper Kichweg. Die Breite beträgt 5,00m. Laut Straßenkataster handelt es sich um eine Außenbereichstraße und ist uneingeschränkt dem Verkehr gewidmet.

Im weiteren Verlauf des Schleptruper Kichweges befindet sich noch eine als „Straße“ bezeichnetes städtisches Flurstück ( 16/3 ), als nicht gewidmete Fläche, mit einer Breite von 4,00 m und einer Länge von ca. 32,00 m.

 

 

Rechteckige Legende: Straße „Schleptruper Kichweg“Rechteckige Legende: Straße  Flurstück 16/3 mit einer Breite
von 4,00 m
Rechteckige Legende: Straße „Kapshügel“ Flurstück 16/4 mit einer  Breite von 5,00 mFlussdiagramm: Alternativer Prozess: Baugebiet „Kapshügel III“

 

Typische Entwurfssituation  - Entwurfsprägende Nutzungsansprüche im künftigen Baugebiet:

 

Fußgängerverkehr mit Aufenthalt,

Radverkehr,

PKW mit Ruhendem Verkehr .

Verkehrsstärke < 400 Kfz/h,

Kein ÖPNV,

Bemessungsfahrzeug: 3-achsiges Müllfahrzeug.

 

Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAST 06 empfiehlt für diese Entwurfssituation den Querschnitt „Wohnstraße“.

Diese gibt für Erschließungsstraßen (ES V) als Regelbreite für den Begegnungsunfall

(PKW / PKW) 4,75 m vor.

 

Abbildung
 

 

 

 

 

 


Die Stadt Bramsche hat in Anlehnung an die RAST 06 Regelquerschnitte entworfen.

Regelquerschnitte für Verkehrsberuhigten Bereich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Flurstück 14/6 „Kapshügel“ ist als Zu- und Abfahrt zu einem Baugebiet mit einer Breite von 5,00 m nutzbar (siehe Regelquerschnitt 2.2).

Das Flurstück 16/3 mit einer Breite von 4,00 m ist entweder als Fuß- und Radweg oder nur für einen Einrichtungsverkehr nutzbar. Es fehlt aber an der Einmündung zum Schleptruper Kirchweg  die Aufweitung. Dieser Bereich ist für eine Fuß- und Radweg Anbindung nutzbar.

Um auch Parkraum und Grünflächen unterbringen zu können, ist es ratsam die Breite im weiteren Verlauf des Baugebietes auf 6,50 m zu vergrößern.

Aus erschließungstechnischen Gründen ist eine weitere Zufahrt vom Schleptruper Kirchweg nicht zwingend erforderlich. Bei der Beplanung und Erschließung der Bauflächen beidseitig der Bramscher Allee hat die Verwaltung auf vorhandene Wege zurück gegriffen bzw. neue Straßen dort aufmünden lassen, wo sich noch keine Bebauung befindet.