Sachverhalt / Begründung:
In der Anlage überreicht die Verwaltung den am 25. November 2015 eingegangenen Antrag der CDU Fraktion Ortsrat Engter zu dem Baugebiet „Kapshügel III“ in Engter.
Der Antrag vom 25.11.2015 befasst sich mit einer Zu-und Ausfahrtsmöglichkeit auf die Straße „Schleptruper Kirchweg“ im Zuge des noch zu neu planenden südlichen Bereiches des Baugebietes.
Entwurfssituation:
Das Gebiet grenzt im südlichen Bereich an den „Schleptruper Kirchweg“.
Die Straße Kapshügel (Flurstück 14/6) grenzt östlich an den B-Plan Nr. 160. Sie mündet im nördlichen Bereich auf die Bramscher Allee und im südlichen Bereich auf den Schleptruper Kichweg. Die Breite beträgt 5,00m. Laut Straßenkataster handelt es sich um eine Außenbereichstraße und ist uneingeschränkt dem Verkehr gewidmet.
Im weiteren Verlauf des Schleptruper Kichweges befindet sich noch eine als „Straße“ bezeichnetes städtisches Flurstück ( 16/3 ), als nicht gewidmete Fläche, mit einer Breite von 4,00 m und einer Länge von ca. 32,00 m.
Typische
Entwurfssituation - Entwurfsprägende Nutzungsansprüche
im künftigen Baugebiet:
Fußgängerverkehr mit Aufenthalt,
Radverkehr,
PKW mit Ruhendem Verkehr .
Verkehrsstärke < 400 Kfz/h,
Kein ÖPNV,
Bemessungsfahrzeug: 3-achsiges Müllfahrzeug.
Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RAST 06 empfiehlt für diese Entwurfssituation den Querschnitt „Wohnstraße“.
Diese gibt für Erschließungsstraßen (ES V) als Regelbreite für den Begegnungsunfall
(PKW / PKW) 4,75 m vor.
Die Stadt Bramsche hat in Anlehnung an die RAST 06 Regelquerschnitte entworfen.
Regelquerschnitte für Verkehrsberuhigten Bereich:
Das Flurstück
14/6 „Kapshügel“ ist als Zu- und Abfahrt zu einem Baugebiet mit einer Breite
von 5,00 m nutzbar (siehe Regelquerschnitt 2.2).
Das Flurstück
16/3 mit einer Breite von 4,00 m ist entweder als Fuß- und Radweg oder nur für
einen Einrichtungsverkehr nutzbar. Es fehlt aber an der Einmündung zum
Schleptruper Kirchweg die Aufweitung.
Dieser Bereich ist für eine Fuß- und Radweg Anbindung nutzbar.
Um auch Parkraum
und Grünflächen unterbringen zu können, ist es ratsam die Breite im weiteren
Verlauf des Baugebietes auf 6,50 m zu vergrößern.
Aus
erschließungstechnischen Gründen ist eine weitere Zufahrt vom Schleptruper
Kirchweg nicht zwingend erforderlich. Bei der Beplanung und Erschließung der
Bauflächen beidseitig der Bramscher Allee hat die Verwaltung auf vorhandene
Wege zurück gegriffen bzw. neue Straßen dort aufmünden lassen, wo sich noch
keine Bebauung befindet.