Betreff
Bebauungsplan Nr. 157 "Windpark Wittefeld" mit baugestalterischen Festsetzungen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. 481/WP 11-16 und Nr. 789/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/891
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit der Beschlussvorlage 481/WP 11-16 in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ beschlossen. Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes erfolgte teilweise im Parallelverfahren mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Ortsteilen Epe, Schleptrup, Lappenstuhl und Kalkriese. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 20.07.2015 durch den Landkreis Osnabrück genehmigt und am 15.08.2015 im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück und in den Bramscher Nachrichten sowie im Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekanntgemacht.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte in Abstimmung mit dem Vorhabenträger der Windenergie Wittefeld GmbH u. Co. KG. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wurde nach Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bramsche abgeschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde am 01.02.2014 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Am 26.06.2014 erfolgte die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 30.06.2014 bis einschl. 31.07.2014 eingesehen werden. Außerdem fand am 03.07.2014 im Siedlertreff im Ortsteil Lappenstuhl und am 10.07.2014 im Dorftreff im Ortsteil Epe eine Informations- und Erörterungsveranstaltung statt, bei der die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet wurde. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2014 und mit E-Mail vom 08.07.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben sich spätestens bis zum 12.08.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 789/WP 11-16 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 03.08.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ einschl. Begründung und Umweltbericht und die Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren im Umweltbericht zusammengefassten umweltbezogenen Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten am 15.08.2015 sowie durch Aushang im Rathaus und Einstellung ins Internet hat der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründungsentwurf und Umweltbericht zusammen mit dem, für die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege relevanten Gutachten vom 24.08.2015 bis einschl. 25.09.2015 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit wurde jedermann Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen und Hinweise vorzutragen. Mit Schreiben bzw. E-Mail vom 14.08.2015 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 25.09.2015 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus den Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) abgegeben wurden.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ mit baugestalterischen Festsetzungen in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Planzeichen und Begründung, mit dem Umweltbericht liegen vor.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ mit baugestalterischen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.