Betreff
Abweichende Entwässerungssystementscheidung - Bebauungsplan Nr. 155 "Industrie- und Gewerbegebiet A1/Schleptrup"
Vorlage
WP 11-16/875
Aktenzeichen
60-21-00
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Straßenoberflächenentwässerung der im Beschlussvorschlag genannten Erschließungsstraße erfolgt über ein eindeutig abgrenzbares Entwässerungssystem. Mittels der typischen Entwässerungseinrichtungen in der Straße selbst (Rinnen, Straßenabläufe und Regenkanal) wird das Niederschlagswasser bei Bedarf in ein außerhalb der Straße gelegenes Regenrückhaltebecken abgeführt. Diese Entwässerungseinrichtungen nehmen ausschließlich das Niederschlagswasser der Erschließungsstraße und der anliegenden Industrie- und Gewerbeflächen auf.

 

Grundsätzlich legt die Stadt die Kosten zugrunde, die tatsächlich für die Entwässerungseinrichtungen in gerade einer bestimmten Straße entstanden sind. Jedoch ist es auch möglich, auf den Herstellungsaufwand für ein funktionsfähiges, räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem abzustellen.

 

Da der durch das Regenrückhaltebecken bewirkte Erschließungsvorteil eindeutig der Erschließungsstraße zugeordnet werden kann, hält es die Verwaltung für angemessen und geboten, auch diese Kosten (ca. 130.000,00 €) in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einzubeziehen. Da nicht nur das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen in das Regenrückhaltebecken abgeleitet wird, sondern auch das der anliegenden Industrie- und Gewerbeflächen, sind lediglich 50% der Kosten beitragsfähig (wie beim Regenhauptkanal auch - analog zu § 5 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung).


Beschlussvorschlag:

Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der neuen Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A1/Schleptrup“ wird - abweichend von der grundsätzlichen Systementscheidung - auf ein abgegrenztes Entwässerungssystem abgestellt, welches auch die Kosten des Regenrückhaltebeckens beinhaltet.