Sachverhalt
/ Begründung:
Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für 2014 ist in doppischer
Form und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und
übersichtlich darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden
Haushaltsermächtigungen als Anlage beizufügen.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz
2014 wurde am 20.05.2015 vom Bürgermeister festgestellt.
Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2014 und die Entlastung
des Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2014 erfolgt
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2015).
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des
Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung
den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.
Eine ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten
Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2014 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung 2014
Ordentliche Erträge |
42.073.302,51 |
Ordentliche Aufwendungen |
43.277.298,39 |
Ordentliches Ergebnis |
-1.203.995,88 |
Außerordentliche Erträge |
1.005.357,36 |
Außerordentliche Aufwendungen |
61.463,73 |
Außerordentliches Ergebnis |
943.893,63 |
- Finanzrechnung 2014
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
38.870.738,91 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
37.602.626,24 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
1.268.112,67 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.583.368,47 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
4.957.625,91 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-2.374.257,44 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
2.500.000,00 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.709.089,22 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
790.910,78 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
-1.106.144,77 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
790.910,78 |
Finanzierungsmittelbestand |
-315.233,99 |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
41.230.409,04 |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
41.260.944,41 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
-30.535,37 |
Finanzierungsmittelbestand |
-315.233,99 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
-30.535,37 |
Saldo der Finanzrechnung |
-345.769,36 |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
2.546.462,78 |
Saldo der Finanzrechnung |
-345.769,36 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
2.200.693,42 |
- Bilanz
Bilanz zum 31.12.2014
1. |
Imm. Vermögen |
5.575.002,85 |
1. |
Nettoposition |
113.517.095,01 |
2. |
Sachvermögen |
143.241.901,50 |
2. |
Schulden |
37.348.403,62 |
3. |
Finanzvermögen |
14.982.554,89 |
3. |
Rückstellungen |
15.368.666,00 |
4. |
Liquide Mittel |
2.200.693,42 |
4. |
Passive Rechnungsabr. |
372,51 |
5. |
Aktive Rechnungsabr. |
234.384,48 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
166.234.537,14 |
|
Bilanzsumme |
166.234.537,14 |
- Stand der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus Überschüssen Ordentliches Ergebnis |
6.171.987,99 |
Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches Ergebnis |
2.659.380,13 |
Diese Rücklage wird zur Deckung des Jahresfehlbetrages benötigt.
Jahresfehlbetrag – ordentliches Ergebnis |
-1.203.995,88 |
Jahresüberschuss – außerordentliches Ergebnis |
943.893,63 |
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 6.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird bestätigt, dass
- der
Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die
einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in
vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzten und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
- das
Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind und bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dem Bürgermeister die Entlastung nach $ 129 Abs. 1 NKomVG für das Rechnungsjahr 2014 zu erteilen.
Anlagen
Jahresabschluss 2014 der Stadt Bramsche
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Stellungnahme des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss
2014 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im
Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.
Der
Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 1.203.995,88 € ist gem.
§ 24
Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 6.171.987,99 € zu verrechnen.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 943.893,63
€ ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.