Betreff
Jahresabschluss 2014
Vorlage
WP 11-16/849
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für 2014 ist in doppischer Form und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als Anlage beizufügen.

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2014 wurde am 20.05.2015 vom Bürgermeister festgestellt.

 

Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2014 und die Entlastung des Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2014 erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2015).

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.

 

Eine ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2014 zu entnehmen.

 

  1. Ergebnisrechnung 2014

 

Ordentliche Erträge

42.073.302,51

Ordentliche Aufwendungen

43.277.298,39

Ordentliches Ergebnis

-1.203.995,88

 

Außerordentliche Erträge

1.005.357,36

Außerordentliche Aufwendungen

61.463,73

Außerordentliches Ergebnis

943.893,63

 

  1. Finanzrechnung 2014

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

38.870.738,91

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

37.602.626,24

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

1.268.112,67

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.583.368,47

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.957.625,91

Saldo aus Investitionstätigkeit

-2.374.257,44

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.500.000,00

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.709.089,22

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

790.910,78

 

Finanzierungsmittelüberschuss

-1.106.144,77

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

790.910,78

Finanzierungsmittelbestand

-315.233,99

 

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

41.230.409,04

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

41.260.944,41

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-30.535,37

 

Finanzierungsmittelbestand

-315.233,99

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-30.535,37

Saldo der Finanzrechnung

-345.769,36

 

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

2.546.462,78

Saldo der Finanzrechnung

-345.769,36

Endbestand an Zahlungsmitteln

2.200.693,42

 


 

  1. Bilanz

 

Bilanz zum 31.12.2014

1.

Imm. Vermögen

5.575.002,85

1.

Nettoposition

113.517.095,01

2.

Sachvermögen

143.241.901,50

2.

Schulden

37.348.403,62

3.

Finanzvermögen

14.982.554,89

3.

Rückstellungen

15.368.666,00

4.

Liquide Mittel

2.200.693,42

4.

Passive Rechnungsabr.

372,51

5.

Aktive Rechnungsabr.

234.384,48

 

 

 

 

Bilanzsumme

166.234.537,14

 

Bilanzsumme

166.234.537,14

 

  1. Stand der Rücklagen aus Überschüssen

 

Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.

 

Rücklage aus Überschüssen Ordentliches Ergebnis

6.171.987,99

Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches Ergebnis

2.659.380,13

 

Diese Rücklage wird zur Deckung des Jahresfehlbetrages benötigt.

 

Jahresfehlbetrag – ordentliches Ergebnis

-1.203.995,88

Jahresüberschuss – außerordentliches Ergebnis

943.893,63

 

  1. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 6.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:

 

Es wird bestätigt, dass

 

-       der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-       die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzten und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und

-       das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind und bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den  geltenden Vorschriften verfahren wurde.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dem Bürgermeister die Entlastung nach $ 129 Abs. 1 NKomVG für das Rechnungsjahr 2014 zu erteilen.

 

Anlagen

Jahresabschluss 2014 der Stadt Bramsche

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Stellungnahme des Bürgermeisters


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2014 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2014 die Entlastung.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 1.203.995,88 € ist gem.

§ 24 Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.171.987,99 € zu verrechnen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 943.893,63 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.