Betreff
Stellungnahme der Stadt Bramsche zum Antrag des Wasserbeschaffungsverbandes Bersenbrück zur Bewilligung einer Grundwasserentnahme Wasserwerk Engter
Vorlage
WP 11-16/845
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.05. 2015 hat der Wasserverband Bersenbrück für das bestehende Wasserwerk Engter die Erteilung einer Bewilligung zur Grundwasserentnahme für die öffentliche Wasserversorgung gemäß §§ 8-10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

 

Die Stadt Bramsche wurde durch den Landkreis Osnabrück aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Auf Anregung der Verwaltung wurde zur fachlichen Unterstützung die Ingenieurgesellschaft IGB aus Oldenburg mit der Erstellung eines Gutachtens mit folgenden Fragestellungen beauftragt:

 

-       Sind die notwendigen Grundlagenermittlungen vollständig erbracht?

 

-       Ist die beantragte Wasserförderung dem Einzugsgebiet und der Grundwasserneubildung zuträglich?

 

-       Findet eine ausreichende Beweissicherung statt?

 

-       Besteht ein Zusammenhang zwischen Grundwasserförderung und Trockenfallen von Gewässern?

 

-        

Die Ingenieurgesellschaft IGB kommt in ihrem Gutachten zu folgenden Schluss:

 

Die Grundlagenermittlungen wurden für den wasserrechtlichen Antrag sorgfältig erarbeitet dokumentiert.

 

Eine Überbeanspruchung des Grundwasserdargebotes findet in keiner Weise statt.

 

Die Beweissicherung ist angemessen. Zur Absicherung des Einflusses des Entnahmebrunnes 4 auf den Kalkrieser Mühlenbach wird die Einrichtung eines weiteren Messstellenpaares empfohlen.

 

Ein Einfluss der Wasserentnahme durch das Wasserwerk Engter auf die Gewässer ist nicht feststellbar.

 

In dem Einzugsgebiet gibt es zwei weitere konkurrierende Wasserentnahmen, die durch den Landkreis Osnabrück im Jahre 1982 und 2013 genehmigt wurden. Diese Wasserentnahmen können ggfs. Einfluss auf die Grundwasserneubildung haben, da im Rahmen der Begutachtung nicht geklärt werden konnte, ob die Entnahmen in dem genehmigten Umfang von 3.500 bzw. 3.600 cbm/a erfolgen oder evtl. zusätzliche Wassermengen entnommen werden. Hier wird vor-geschlagen, den Landkreis Osnabrück zur Aktualisierung der Wasserbücher aufzufordern bzw. den Umfang der Entnahme mit Hilfe der Erklärungen für die Wasserentnahmegebühr abzuklären. Die beiden genannten Wasserentnahmen erfolgen durch einen Landwirt und einen Campingplatz.

 

Nähere Einzelheiten sind der anliegenden Gutachterlichen Stellungnahme zu entnehmen, die vollumfänglich beigefügt ist.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Seitens der Stadt Bramsche bestehen gegen den Antrag des Wasserverbandes Bersenbrück auf Entnahme von Grundwasser keine Bedenken.

 

Zur Absicherung der Geringfügigkeit des Einflusses des Brunnens 4 auf den Kalkrieser Mühlenbach beantragt die Stadt, dort ein weiteres Messstellenpaar einzurichten.

Die Stadt stellt zudem den Antrag an den Landkreis, die konkurrierenden Wasserentnahmen, die auf Grundlage von Genehmigungen aus den Jahren 1982 und 2013 erfolgen, auf Grundlage der zu führenden Wasserbücher bzw. der zu erfolgenden Erklärungen für die Wasserentnahmegebühr zu überprüfen.