Betreff
29. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Schleptrup
Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlagen Nr. WP 11-16/442 und Nr. WP 11-16/737
Vorlage
WP 11-16/832
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/442 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 18.12.2013 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Vorbereitung der Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes im Ortsteil Schleptrup beschlossen. Parallel zum Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bebauungsplan Nr. 155 erarbeitet. Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen der Vorlage Nr. WP 11-16/737 am 05.05.2015 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 25.05. - 26.06.2015. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 155 wurde zur  Information über die allgemeinen Planungsabsichten eine öffentliche Unterrichtung vorgenommen und zwar durch Aushang der Pläne im Zeitraum vom 07.07.- 08.08.2014. Zudem hat eine Informationsveranstaltung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes am 23.07.2014 stattgefunden.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die bauliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Gegenstand der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine überwiegende Darstellung der überplanten Flächen als gewerbliche Baufläche (G). Diese Darstellung ermöglicht es der planenden Kommune, im Rahmen der anschließenden verbindlichen Bauleitplanung sowohl ein Industriegebiet (GI) als auch ein Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Bramsche im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 155 Gebrauch.

 

Im Rahmen der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die grundsätzliche Untersuchung der NWP-Planungsgesellschaft aus dem Jahre 2006 verwiesen.

Im Rahmen dieser Untersuchung ist die grundsätzliche Eignung der von der Stadt beplanten Flächen bereits unter umfassender Würdigung öffentlicher und privater Belange geprüft worden.

In der Begründung zum Flächennutzungsplan wird zudem darauf abgestellt, dass die Planung einer gewerblichen Baufläche im Umfeld der BAB-Anschlussstelle mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, hier dem regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück, übereinstimmt.

 

Neben der Darstellung gewerblicher Bauflächen werden im Rahmen der 29. Flächennutzungsplanänderung in erheblichem Umfang Flächen für Wald, öffentliche Grünflächen mit Pflanzbindung und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Die Feinplanung dieser Maßnahmen erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. 155.

 

Die Geltungsbereiche der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 155 sind nicht deckungsgleich, da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zusätzlich Flächen der Bundesstraße 218 überplant. Zur künftigen Erschließung der Industrie- und Gewerbegebietsflächen ist hier eine Aufweitung der Straße mit der Anlegung von Abbiegespuren vorgesehen. Das Baurecht wird im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 155 geschaffen, dieser ersetzt insoweit eine straßenrechtliche Planfeststellung.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus den Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) abgegeben wurden. Es wurden nicht nur die Anregungen aus der öffentlichen Unterrichtung aufgeführt, sondern auch alle Anregungen und Informationen, die bei der Stadt während der öffentlichen Unterrichtung eingegangen sind.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schleptrup mit der Darstellung gewerblicher Bauflächen in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen. Die zugehörige Begründung sowie der Umweltbericht, Planzeichnung und Abwägungsmaterial liegen dem Rat zur Beschlussfassung vor.


Beschlussvorschlag:

 

1.   Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.   Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 29. Flächennutzungsplanänderung – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche – im Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.