- Unterrichtung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG-
Im Haushaltsjahr 2014 sind im Ergebnishaushalt 13.497,61 € und im investiven Finanzhaushalt insgesamt 108.301,70 €
an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.
Die einzelnen Maßnahmen können der angehängten
Übersicht entnommen werden.
Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die
gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der
Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.
Den in der Anlage aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über
die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001
zugestimmt.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und
-einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.
Nachrichtlich:
Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und
Kassenverordnung sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig
deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines
Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind
Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets
(Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.
Diese Übertragungen innerhalb eines Budgets mit
entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes, haben im Rechnungsjahr
2014 im Ergebnishaushalt bei 48 Anträgen insgesamt 422.378 € (1,04 % der Aufwendungen der Ergebnisrechnung)
betragen, wovon 18.931 € auf das
Budget 1 (Zentrale Verwaltung), 392 € auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 326.973 € auf das Budget 3 (Soziales, Bildung und Sport), insbes. Zuschüsse an Kitas
(137.300 €)und Mehrkosten bei der Betreuung von Kindern in Tagespflege (140.000
€) und 76.080 € auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und
Umwelt) entfallen.
Die Budgetübertragungen im investiven
Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben
im Rechnungsjahr 2014 bei 15 Anträgen
insgesamt 284.073 € (5,02 % der Auszahlungen der
Finanzrechnung)betragen, wovon 273 € auf das Budget 1, 95.074 € auf das Budget 3 (hier insbes. Sanierung Sportplatzgeb. Achmer und Mehrzweckhalle Kalkriese) und 188.725 €
auf das Budget 4 (hier
insbes. Sanierung Mietwohnungen) entfallen.