Sachverhalt / Begründung:

Der Nachtragshaushalt 2015 wird durch einige Veränderungen bei den Investitionen erforderlich. Aber auch die Planung des Ergebnishaushaltes musste in einigen Bereichen angepasst werden.

 

Erläuterung zum Ergebnishaushalt:

Erhebliche Mehraufwendungen mussten hier für die Zuschüsse an die Kindertagesstätten

(+427.000 €) und die Nutzung der Werteinheiten für die Kompensation des B-Planes 155 Schleptrup (+274.200 €) eingeplant werden. Durch verschiedene Mehreinnahmen (u.a. bei der Gewerbesteuer (+450.000 €)) und Minderausgaben (u.a. Verschiebung der Sanierung des Münsterplatzes (-200.000 €) und der LED-Beleuchtung in der Meyerhofschule (-100.000 €))können diese jedoch gedeckt werden.

 

Insgesamt verringert sich das negative Jahresergebnis um 13.500 € auf 2.505.500 €.

 

Erläuterungen zum investiven Finanzhaushalt:

Einer der größten Posten im investiven Finanzhaushalt ist der Ankauf von Gewerbeflächen mit insgesamt rd. 7,3 Mio. €. Die Zahlung verteilt sich auf 3 Jahre, so dass sich auch für die Jahre 2016 und 2017 eine Belastung ergibt. Ursprünglich war hier für 2015 ein höherer Ankauf vorgesehen und der restliche Ankauf sollte 2020 erfolgen.

 

Die Einnahmen verringern sich durch den nicht realisierbaren Verkauf von Wohnbaugrundstücken und

der Anpassung der Erschließungs- und Ablösebeiträge an die bisher tatsächlich erfolgten Verträge.

 

Durch eine Verschiebung vieler noch nicht angefangener Tiefbaumaßnahmen konnte der investive Finanzhaushalt 2015 jedoch entlastet werden.

 

Die Kreditaufnahme konnte auf 1,5 Mio. € gesenkt werden. Die Tilgung beträgt jetzt für 2015 voraussichtlich 1,8 Mio. €. Dadurch kann eine Entschuldung in Höhe von 328.100 € erreicht werden.

 

Dieses positive Ergebnis der Nachtragsplanung 2015 muss jedoch im Zusammenhang mit den Veränderungen der mittelfristigen Finanzplanung betrachtet werden. Durch die Belastungen der Folgejahre ist hier eine komplette Überarbeitung der mittelfristigen Finanzplanung notwendig geworden.

 

 

2015

 

2016

 

2017

 

2018

Einzahlungen Finanzplanung im Haushalt

6.536.400

6.667.600

2.151.800

2.136.800

Einzahlungen 1. Nachtrag

5.243.400

 

6.894.200

 

2.358.100

 

2.289.500

Veränderungen investive Einzahlungen

-1.293.000

226.600

206.300

152.700

Auszahlungen Finanzplanung im Haushalt

8.627.200

12.919.400

4.242.600

2.948.600

Auszahlungen 1. Nachtrag

6.742.900

12.979.700

6.182.900

4.739.600

Veränderungen investive Auszahlungen

-1.884.300

 

60.300

 

1.940.300

 

1.791.000

Kreditaufnahme im Haushalt

2.090.800

6.251.800

2.090.800

811.800

Kreditaufnahme 1. Nachtrag

1.499.500

6.085.500

3.824.800

2.450.100

Veränderungen Kreditaufnahme

-591.300

 

-166.300

 

1.734.000

 

1.638.300

 

Hier wird schnell deutlich, dass die Entlastung in 2015 und auch 2016 zu erheblichen Belastungen in 2017 und 2018 führt.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre steigen u.a. aufgrund der Kaufverpflichtung für Gewerbegrundstücke auf 15.638.400 € (+4.260.600 €).

 

Werden alle Jahre der mittelfristigen Finanzplanung betrachtet ergibt sich auch insgesamt ein Minus bei den investiven Einzahlungen und ein Plus bei den investiven Auszahlungen.

 

Veränderungen der Einzahlungen über alle Jahre

-707.400

Veränderungen der Auszahlungen über alle Jahre

1.907.300

Veränderungen der Kreditaufnahmen über alle Jahre

2.614.700

 

In der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung war der Ankauf des restlichen Gewerbegrundstückes noch nicht vorgesehen. Der Ankauf und die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im Bereich des B-Plan 155 stellt eine große Herausforderung für die Stadt Bramsche dar.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 anzunehmen und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 zu erlassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 2) wird angenommen und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1) erlassen.