Sachverhalt / Begründung:
Der Nachtragshaushalt 2015 wird durch einige
Veränderungen bei den Investitionen erforderlich. Aber auch die Planung des
Ergebnishaushaltes musste in einigen Bereichen angepasst werden.
Erläuterung zum Ergebnishaushalt:
Erhebliche Mehraufwendungen mussten
hier für die Zuschüsse an die Kindertagesstätten
(+427.000 €) und die Nutzung der
Werteinheiten für die Kompensation des B-Planes 155 Schleptrup (+274.200 €)
eingeplant werden. Durch verschiedene Mehreinnahmen (u.a. bei der Gewerbesteuer
(+450.000 €)) und Minderausgaben (u.a. Verschiebung der Sanierung des
Münsterplatzes (-200.000 €) und der LED-Beleuchtung in der Meyerhofschule
(-100.000 €))können diese jedoch gedeckt werden.
Insgesamt verringert sich das negative
Jahresergebnis um 13.500 € auf 2.505.500 €.
Erläuterungen zum investiven
Finanzhaushalt:
Einer der größten Posten im investiven
Finanzhaushalt ist der Ankauf von Gewerbeflächen mit insgesamt rd. 7,3 Mio. €.
Die Zahlung verteilt sich auf 3 Jahre, so dass sich auch für die Jahre 2016 und
2017 eine Belastung ergibt. Ursprünglich war hier für 2015 ein höherer Ankauf
vorgesehen und der restliche Ankauf sollte 2020 erfolgen.
Die Einnahmen verringern sich durch den
nicht realisierbaren Verkauf von Wohnbaugrundstücken und
der Anpassung der Erschließungs- und
Ablösebeiträge an die bisher tatsächlich erfolgten Verträge.
Durch eine Verschiebung vieler noch
nicht angefangener Tiefbaumaßnahmen konnte der investive Finanzhaushalt 2015
jedoch entlastet werden.
Die Kreditaufnahme konnte auf 1,5 Mio.
€ gesenkt werden. Die Tilgung beträgt jetzt für 2015 voraussichtlich 1,8 Mio.
€. Dadurch kann eine Entschuldung in Höhe von 328.100 € erreicht werden.
Dieses positive Ergebnis der
Nachtragsplanung 2015 muss jedoch im Zusammenhang mit den Veränderungen der
mittelfristigen Finanzplanung betrachtet werden. Durch die Belastungen der
Folgejahre ist hier eine komplette Überarbeitung der mittelfristigen Finanzplanung
notwendig geworden.
|
2015 |
|
2016 |
|
2017 |
|
2018 |
Einzahlungen Finanzplanung im Haushalt |
6.536.400 |
6.667.600 |
2.151.800 |
2.136.800 |
|||
Einzahlungen 1. Nachtrag |
5.243.400 |
|
6.894.200 |
|
2.358.100 |
|
2.289.500 |
Veränderungen investive
Einzahlungen |
-1.293.000 |
226.600 |
206.300 |
152.700 |
|||
Auszahlungen Finanzplanung im Haushalt |
8.627.200 |
12.919.400 |
4.242.600 |
2.948.600 |
|||
Auszahlungen 1. Nachtrag |
6.742.900 |
12.979.700 |
6.182.900 |
4.739.600 |
|||
Veränderungen investive
Auszahlungen |
-1.884.300 |
|
60.300 |
|
1.940.300 |
|
1.791.000 |
Kreditaufnahme im Haushalt |
2.090.800 |
6.251.800 |
2.090.800 |
811.800 |
|||
Kreditaufnahme 1. Nachtrag |
1.499.500 |
6.085.500 |
3.824.800 |
2.450.100 |
|||
Veränderungen
Kreditaufnahme |
-591.300 |
|
-166.300 |
|
1.734.000 |
|
1.638.300 |
Hier wird schnell deutlich, dass die
Entlastung in 2015 und auch 2016 zu erheblichen Belastungen in 2017 und 2018
führt.
Die Verpflichtungsermächtigungen für
die folgenden Jahre steigen u.a. aufgrund der Kaufverpflichtung für Gewerbegrundstücke
auf 15.638.400 € (+4.260.600 €).
Werden alle Jahre der mittelfristigen
Finanzplanung betrachtet ergibt sich auch insgesamt ein Minus bei den
investiven Einzahlungen und ein Plus bei den investiven Auszahlungen.
Veränderungen der Einzahlungen über alle Jahre |
-707.400 |
Veränderungen der Auszahlungen über alle Jahre |
1.907.300 |
Veränderungen der Kreditaufnahmen über alle Jahre |
2.614.700 |
In der bisherigen mittelfristigen
Finanzplanung war der Ankauf des restlichen Gewerbegrundstückes noch nicht
vorgesehen. Der Ankauf und die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im Bereich
des B-Plan 155 stellt eine große Herausforderung für die Stadt Bramsche dar.
Die Verwaltung empfiehlt, den 1.
Nachtragshaushaltsplan 2015 anzunehmen und die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2015 zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 2) wird angenommen
und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1)
erlassen.