Betreff
Teileinziehung eines Weges im Ortsteil Hesepe
Vorlage
WP 11-16/784
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der o.g. Weg wurde am 01.07.1968 dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet und als Außenbereichsstraße eingestuft. Durch Ratsbeschluss vom 10.03.1983 erfolgte die Umstufung in eine Ortsstraße.

 

Die in der Anlage kenntlich gemachte Fläche wird an den Eigentümer des nordwestlich gelegenen Flurstücks 321/2 der Flur 2, Gemarkung Hesepe, Herrn Günter Dieker, veräußert.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 11-16/677 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 04.03.2015 einstimmig beschlossen. Sie wurde am 16.03.2015 in den Bramscher Nachrichten öffentlich bekannt gemacht.

 

Die dreimonatige Bekanntmachungsfrist wurde somit erfüllt, bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung oder Teileinziehung einer Straße soll nach § 8 NStrG (niedersächsisches Straßengesetz) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 155/11 der Flur 2, Gemarkung Hesepe, wird an seinem östlichen Ende über einen Teilbereich von ca. 271m² Fläche und ca. 26 Metern Länge eingezogen.