Betreff
Vergabe von Wegebenutzungsrechten für die Versorgung mit elektrischer Energie und Abschluss eines Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken Bramsche GmbH
Vorlage
WP 11-16/774
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die bestehenden beiden Konzessionsverträge mit der RWE Energie AG, die nach altem Recht noch als Versorgungsverträge für das Mittelspannungsnetz im Kernstadtbereich und das Mittel- und Niederspannungsnetz in den anderen Ortsteilen geschlossen worden waren, laufen zum 31.08.2016 aus. Für den Kernstadtbereich ist auf der Grundlage des im Jahr 2010 durchgeführten Konzessionsvergabeverfahrens bereits ein Konzessionsvertrag  mit der Stadtwerke Bramsche GmbH   für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 abgeschlossen worden.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Stadt Bramsche das Auslaufen der beiden Konzessionsverträge  mit der RWE Deutschland AG im Juli 2014 öffentlich bekannt gemacht und die Konzessionsvergabe neu ausgeschrieben. Mit Beschluss vom 17.07.2014 hat der Rat der Stadt Bramsche die für die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach heutigem Energiewirtschaftsrecht erforderlichen Vergabekriterien festgelegt. Auf die Vorlage WP 11-16/588 wird verwiesen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist ausschließlich von der Stadtwerke Bramsche GmbH ein Angebot abgegeben worden. Dieses Angebot erfüllt alle Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in ausreichendem Maße.   Von  einer  zur vergleichenden Bewertung konkurrierender Angebote erforderlichen Bewertung nach Punkten gemäß dem Kriterienkatalog konnte hier abgesehen werden, da keine Vergleichsangebote vorlagen. Somit kann der Stadtwerke Bramsche GmbH neben ihrer bereits bestehenden Konzession für den Kernstadtbereich auch die Konzession für das übrige Stadtgebiet eingeräumt werden. Da  nach heutigem Energiewirtschaftsrecht reine Wegebenutzungsverträge geschlossen werden, die nicht mehr zwischen der Versorgung mit unterschiedlichen Stromspannungen differenzieren, umfasst diese Konzession auch das bisher der RWE Deutschland AG vorbehaltene Recht zum Betrieb eines Mittelspannungsnetzes im gesamten Stadtgebiet.

Gemäß Ratsbeschluss vom 05.03.2015 ist die Neugründung einer Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG zum 01.01.2017 vorgesehen, an der die Stadtwerke Bramsche GmbH als Mehrheitsgesellschafter beteiligt sein wird und in welche die RWE Deutschland AG als Minderheitsgesellschafter im Sinne einer strategischen Partnerschaft ihre  im Stadtgebiet vorhandenen Stromnetze einbringen wird.  Daher soll die hier zu vergebende Konzession nach ihrer Gründung in die neue gemeinsame Netzgesellschaft eingebracht werden.  Auf die Vorlage WP 11-16/736 wird insoweit verwiesen. Dafür ist die Zustimmung zur Übertragung der Konzession auf diese Netzgesellschaft  erforderlich. Für die Zwischenzeit vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016 bis zum Inkrafttreten des neuen Konzessionsvertrags gelten übrigens die Regelungen der  zum 31.08.2016 ausgelaufenen Verträge fort (siehe § 48 Abs. 4 EnWG).

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das von der Stadtwerke Bramsche GmbH aufgrund  der bereits erteilten Konzession für den Kernstadtbereich betriebene  Stromnetz für den Niederspannungsbereich nicht in die Netzgesellschaft eingehen wird.

Der Entwurf des Konzessionsvertrags  orientiert sich an dem bereits 2010 mit der Stadtwerke Bramsche GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag und entspricht dem nach heutigem Energiewirtschaftsrecht zulässigen und üblichen Standard.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtwerke Bramsche GmbH wird ein weiteres Wegebenutzungsrecht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Stadtgebiet von Bramsche für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2036 erteilt. Hierzu wird ein Konzessionsvertrag  auf der Grundlage des  anliegenden Entwurfs abgeschlossen.  Der Übertragung der Konzession auf die neu zu gründende Stromnetzgesellschaft Bramsche mbh & Co. KG wird zugestimmt.