Sachverhalt / Begründung:
Die
bestehenden beiden Konzessionsverträge mit der RWE Energie AG, die nach altem
Recht noch als Versorgungsverträge für das Mittelspannungsnetz im
Kernstadtbereich und das Mittel- und Niederspannungsnetz in den anderen
Ortsteilen geschlossen worden waren, laufen zum 31.08.2016 aus. Für den
Kernstadtbereich ist auf der Grundlage des im Jahr 2010 durchgeführten
Konzessionsvergabeverfahrens bereits ein Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Bramsche GmbH für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2031 abgeschlossen worden.
Gemäß der
gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) hat die Stadt Bramsche das Auslaufen der beiden Konzessionsverträge mit der RWE Deutschland AG im Juli 2014
öffentlich bekannt gemacht und die Konzessionsvergabe neu ausgeschrieben. Mit
Beschluss vom 17.07.2014 hat der Rat der Stadt Bramsche die für die
Durchführung eines Vergabeverfahrens nach heutigem Energiewirtschaftsrecht
erforderlichen Vergabekriterien festgelegt. Auf die Vorlage WP 11-16/588 wird
verwiesen.
Bis zum
Ablauf der Angebotsfrist ist ausschließlich von der Stadtwerke Bramsche GmbH
ein Angebot abgegeben worden. Dieses Angebot erfüllt alle Voraussetzungen des
Kriterienkatalogs in ausreichendem Maße.
Von einer zur vergleichenden Bewertung konkurrierender
Angebote erforderlichen Bewertung nach Punkten gemäß dem Kriterienkatalog
konnte hier abgesehen werden, da keine Vergleichsangebote vorlagen. Somit kann
der Stadtwerke Bramsche GmbH neben ihrer bereits bestehenden Konzession für den
Kernstadtbereich auch die Konzession für das übrige Stadtgebiet eingeräumt
werden. Da nach heutigem
Energiewirtschaftsrecht reine Wegebenutzungsverträge geschlossen werden, die
nicht mehr zwischen der Versorgung mit unterschiedlichen Stromspannungen
differenzieren, umfasst diese Konzession auch das bisher der RWE Deutschland AG
vorbehaltene Recht zum Betrieb eines Mittelspannungsnetzes im gesamten
Stadtgebiet.
Gemäß
Ratsbeschluss vom 05.03.2015 ist die Neugründung einer Stromnetzgesellschaft
Bramsche mbH & Co. KG zum 01.01.2017 vorgesehen, an der die Stadtwerke
Bramsche GmbH als Mehrheitsgesellschafter beteiligt sein wird und in welche die
RWE Deutschland AG als Minderheitsgesellschafter im Sinne einer strategischen
Partnerschaft ihre im Stadtgebiet
vorhandenen Stromnetze einbringen wird.
Daher soll die hier zu vergebende Konzession nach ihrer Gründung in die
neue gemeinsame Netzgesellschaft eingebracht werden. Auf die Vorlage WP 11-16/736 wird insoweit
verwiesen. Dafür ist die Zustimmung zur Übertragung der Konzession auf diese
Netzgesellschaft erforderlich. Für die
Zwischenzeit vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016 bis zum Inkrafttreten des neuen
Konzessionsvertrags gelten übrigens die Regelungen der zum 31.08.2016 ausgelaufenen Verträge fort
(siehe § 48 Abs. 4 EnWG).
Zur Klarstellung
wird darauf hingewiesen, dass das von der Stadtwerke Bramsche GmbH
aufgrund der bereits erteilten
Konzession für den Kernstadtbereich betriebene
Stromnetz für den Niederspannungsbereich nicht in die Netzgesellschaft
eingehen wird.
Der Entwurf
des Konzessionsvertrags orientiert sich
an dem bereits 2010 mit der Stadtwerke Bramsche GmbH geschlossenen
Konzessionsvertrag und entspricht dem nach heutigem Energiewirtschaftsrecht
zulässigen und üblichen Standard.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtwerke Bramsche GmbH wird ein weiteres Wegebenutzungsrecht zur Nutzung der
öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für
das Elektrizitätsversorgungsnetz im Stadtgebiet von Bramsche für die Zeit vom
01.01.2017 bis zum 31.12.2036 erteilt. Hierzu wird ein Konzessionsvertrag auf der Grundlage des anliegenden Entwurfs abgeschlossen. Der Übertragung der Konzession auf die neu zu
gründende Stromnetzgesellschaft Bramsche mbh & Co. KG wird zugestimmt.