Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung
Vorlage
WP 11-16/768
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Sinne von § 2 Abs. 7 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Gemeindewahlleitung für die Gemeinde- oder Ortsratswahl sowie für die Direktwahl die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde, soweit der Rat keine abweichende Regelung bestimmt hat.

 

Wie bereits bei der letzten Kommunalwahl wird abweichend gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG seitens der Verwaltung vorgeschlagen, Herrn Ersten Stadtrat Ulrich Willems als Wahlleiter und zu dessen Stellvertreter den Fachbereichsleiter des für die Wahlen zuständigen Bereiches „Zentrale Verwaltung“, Herrn Udo Müller, zu berufen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Kommunalwahl am 11. September 2016 wird Herr Erster Stadtrat Ulrich Willems als Wahlleiter und Herr Fachbereichsleiter Udo Müller zu dessen Stellvertreter berufen.