Betreff
Absichtserklärung zur Teileinziehung eines Weges im Ortsteil Epe
Vorlage
WP 11-16/767
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der o.g. Weg wurde am 16.12.1968 im Rahmen der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses (Epe Nr. 31) dem öffentlichen Verkehr zunächst uneingeschränkt gewidmet und als Außenbereichsstraße eingestuft. Lt. Ratsbeschluss vom 10.03.1983 wurde für die nun zur Einziehung vorgesehene Teilstrecke eine Widmungsbeschränkung ausgesprochen. Seit dem 01.04.1983 ist dieser Teilbereich nur noch für Fußgänger und Radfahrer zugelassen.

 

Seit der Erweiterung des Hasesees zum Naherholungsgebiet mit dem zwischenzeitlich ebenfalls als Fuß- und Radweg gewidmeten Rundweg ist der Eper Kirchweg teilweise nicht mehr vorhanden oder zugänglich. Der noch vorhandene vordere Teil ist zwar noch als Spazierweg nutzbar, die Wegefläche zwischen den links und rechts stehenden Bäumen ist jedoch von den Baumwurzeln stark aufgebrochen und schadhaft.

Da der neue Rundweg nur wenige Meter entfernt verläuft, erscheint es nicht mehr sinnvoll, die Widmung für den schadhaften Weg aufrecht zu erhalten, da diese auch die Pflege und Instandhaltung und die Gewährleistung der Verkehrssicherung durch die Stadt Bramsche beinhaltet.

 

Die Teilstrecke entlang des Hofes von Frau Sandra Diedrichsen ist nicht mehr als Wegefläche vorhanden, Frau Diedrichsen möchte diese und weitere Flächen von der Stadt Bramsche erwerben.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche oder eines Teilbereiches derselben soll nach § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen scheinen hier erfüllt.

 

Sollte die Absicht zur Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Nach der o.g. Mindestfrist ist ein weiterer Beschluss derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.


Beschlussvorschlag:

 

Der „Eper Kirchweg“, bestehend aus den Flurstücken 29 und 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Epe unter der lfd. Nr. 31, soll vom südlichen Einmündungsbereich des Hasesee-Rundweges, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Bramsche unter der lfd. Nr. 243, bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe eingezogen werden. Die Gesamtlänge der Einziehungsstrecke beträgt ca. 445 Meter. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.