Sachverhalt / Begründung:
Am 28.06.2012 hat der Rat der Stadt Bramsche den 1. Gleichstellungsplan
der Stadt Bramsche für die Jahre 2012 – 2014 beschlossen.
Gem. § 15 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ist zum
Ablauf der Geltungsdauer ein neuer Gleichstellungsplan zu erstellen.
Gleichzeitig ist gemäß § 16 (2) NGG nach Ablauf der Geltungsdauer des
Gleichstellungsplanes zu ermitteln, inwieweit Unterrepräsentanz verringert und
die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert worden ist.
Anliegend wird den Ausschuss- und Ratsmitgliedern der Gleichstellungsplan
2015 – 2017 zur Kenntnis gegeben.
Die Gleichstellungsbeauftragte wurde bei der Erstellung des
Gleichstellungsplanes beteiligt.
Dem Personalrat wurde ein Exemplar zur Mitbestimmung vorgelegt.
Der Gleichstellungsplan wird den Beschäftigten nach Beschlussfassung
unverzüglich zur Kenntnis gegeben.
Da der Gleichstellungsplan als Richtlinie zur Verwaltungsführung nach §
58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG anzusehen ist, obliegt die Beschlussfassung dem Rat.
Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan für die Jahre 2015 – 2017 wird beschlossen.
Die im
Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei
anstehenden Personalmaßnahmen (wie z.B. Besetzung von Ausbildungsplätzen,
Einstellung, Beförderung oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Personalabbau,
Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen) beachtet werden.