Betreff
Widmung im Ortsteil Engter, Sonnenblumenweg, Ritterspornweg und Malvenweg
Vorlage
WP 11-16/753
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verlauf der Straßen ist in den beigefügten Anlagen kenntlich gemacht worden. Die Straßen sind bautechnisch hergestellt und die erschlossenen Grundstücke größtenteils bebaut.

 

Die Benennung der Straßen erfolgte durch Beschluss des Rates der Stadt Bramsche vom 15.12.2005.

 

Die hier den parlamentarischen Gremien vorgeschlagene Widmung entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 109, 1. Änderung „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel“, beschlossen am 30.03.2006 und in Kraft getreten am 29.04.2006.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1, Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße in einem Baugebiet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sonnenblumenweg, bestehend aus den Flurstücken 105 und 121/1, der Malvenweg, bestehend aus dem Flurstück 136, und die Flurstücke 79/48 und 79/38 des Ritterspornweges,  alle Flur 11, Gemarkung Engter, werden gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigte Zone gewidmet. Das Flurstück 79/16 der Flur 11, Gemarkung Engter, am nordöstlichen Ende des Ritterspornweges wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.