Sachverhalt / Begründung:
Die
Wahlzeit der Schiedsperson, Frau Anita Kamp sowie des Stellvertreters, Herrn
Helmut Voßkamp, läuft im Juni 2015 ab.
Frau
Kamp ist bereit, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit zu
übernehmen.
Herr
Voßkamp hat erklärt, für eine weitere Wahlzeit nicht mehr zur Verfügung zu
stehen.
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die
außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in
bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten des täglichen Lebens als auch in den
Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- kleine
Meinungsverschiedenheiten
- Ärger
mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Bei
einigen Delikten ist der Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt vorgeschrieben,
bevor der Privatklageweg beschritten werden kann, z.B. bei Sachbeschädigungen
und Beleidigungen.
Für
das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr zwischen 15,00 € und 50,00 €
erhoben.
Pro
Jahr nehmen ca. 20 Bramscher Bürger die Schiedsperson in Anspruch.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 3 des Niedersächsichen Gesetzes
über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG
-) werden die Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen vom Rat der
Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.
Nach
§ 94 Absatz 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
sind die Ortsräte und nach § 96 Absatz 1
Satz 6 der NKomVG die Ortsvorsteher vor der Wahl durch den Rat zu hören, soweit
die Schiedsperson auch für den Ortsteil zuständig ist. Dies ist hier der Fall,
da für die Stadt Bramsche ein einheitlicher Schiedsamtsbezirk besteht.
Seitens
der Verwaltung wird Frau Anita Kamp, Hiärm-Grupe-Str. 10, 49080 Osnabrück zur
Wiederwahl als Schiedsperson vorgeschlagen.
Frau
Kamp ist Erste Kriminalhauptkommissarin außer Dienst und 66 Jahre alt. Sie war
rund fünf Jahre Leiterin des Polizeikommissariats Bramsche.
Als
stellvertretende Schiedsperson wird Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 6, 49565
Bramsche, vorgeschlagen. Herr Ballmann ist 60 Jahre alt, Beamter i.R., Mitglied im Rat der Stadt Bramsche, im
Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung sowie der Ortsfeuerwehr Engter.
Beide
vorgeschlagene Kandidaten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Wahl zur Schiedsperson.
Herr
Ballmann hat sich bereit erklärt, für das Amt der stellvertretenden
Schiedsperson für den Bezirk Bramsche zur Verfügung stehen.
Das
Wahlergebnis ist dem Direktor des Amtsgerichtes Bersenbrück mitzuteilen, der
dann die Bestätigung und ggfls. die Verpflichtung vornimmt (§§ 5 und 6 NSchÄG).
Beschlussvorschlag:
1. Zur Schiedsperson für den Bezirk Bramsche wird für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren Frau Anita Kamp, Hiärm-Grupe-Str. 10, 49080 Osnabrück, gewählt.
2. Zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche wird für eine Amtszeit von fünf Jahren Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 96, 49565 Bramsche, gewählt.