Betreff
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche
Vorlage
WP 11-16/749
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Wahlzeit der Schiedsperson, Frau Anita Kamp sowie des Stellvertreters, Herrn Helmut Voßkamp, läuft im Juni 2015 ab.

 

Frau Kamp ist bereit, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit zu übernehmen.

 

Herr Voßkamp hat erklärt, für eine weitere Wahlzeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

 

 

Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten des täglichen Lebens als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:

 

  • kleine Meinungsverschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

 

 

Bei einigen Delikten ist der Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt vorgeschrieben, bevor der Privatklageweg beschritten werden kann, z.B. bei Sachbeschädigungen und Beleidigungen.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr zwischen 15,00 € und 50,00 € erhoben.

 

Pro Jahr nehmen ca. 20 Bramscher Bürger die Schiedsperson in Anspruch.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 3 des Niedersächsichen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG -) werden die Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.

 

Nach § 94 Absatz 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Ortsräte und nach § 96  Absatz 1 Satz 6 der NKomVG die Ortsvorsteher vor der Wahl durch den Rat zu hören, soweit die Schiedsperson auch für den Ortsteil zuständig ist. Dies ist hier der Fall, da für die Stadt Bramsche ein einheitlicher Schiedsamtsbezirk besteht.

 

Seitens der Verwaltung wird Frau Anita Kamp, Hiärm-Grupe-Str. 10, 49080 Osnabrück zur Wiederwahl als Schiedsperson vorgeschlagen.

 

Frau Kamp ist Erste Kriminalhauptkommissarin außer Dienst und 66 Jahre alt. Sie war rund fünf Jahre Leiterin des Polizeikommissariats Bramsche.

 

Als stellvertretende Schiedsperson wird Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 6, 49565 Bramsche, vorgeschlagen. Herr Ballmann ist 60 Jahre alt, Beamter i.R.,  Mitglied im Rat der Stadt Bramsche, im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung sowie der Ortsfeuerwehr Engter.

 

Beide vorgeschlagene Kandidaten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson.

 

Herr Ballmann hat sich bereit erklärt, für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche zur Verfügung stehen.

Das Wahlergebnis ist dem Direktor des Amtsgerichtes Bersenbrück mitzuteilen, der dann die Bestätigung und ggfls. die Verpflichtung vornimmt (§§ 5 und 6 NSchÄG).

 


Beschlussvorschlag:

 

@->

1.        Zur Schiedsperson für den Bezirk Bramsche wird für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren Frau Anita Kamp, Hiärm-Grupe-Str. 10, 49080 Osnabrück, gewählt.

 

 

2.       Zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche wird für eine Amtszeit von fünf Jahren Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 96, 49565 Bramsche, gewählt.