Betreff
Bebauungsplan Nr. 158 "Windpark Kalkriese I" mit baugestalterischen Festsetzungen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. 482/WP 11-16 u. Nr. 660/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/744
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der Beschlussvorlage 482/WP 11-16 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ beschlossen. Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes erfolgte im Parallelverfahren mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Ortsteilen Epe, Schleptrup, Lappenstuhl und Kalkriese. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte in Abstimmung mit dem Vorhabenträger der Windpark 1 Kalkriese GmbH  Co. KG. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wurde nach Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bramsche abgeschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde am 01.02.2014 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Am 26.06.2014 erfolgte die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 30.06.2014 bis einschließlich 31.07.2014 eingesehen werden. Außerdem fand am 01.07.2014 in der Mehrzweckhalle am Sportplatz im Ortsteil Kalkriese eine Informations- und Erörterungsveranstaltung statt, bei der die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet wurde. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2014 und mit Email vom 08.07.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12.08.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 660/WP 11-16 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2014 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ einschließlich Begründung und Umweltbericht und die Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren im Umweltbericht zusammengefassten, umweltbezogenen Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten am 27.11.2014, durch Aushang im Rathaus und Einstellung ins Internet hat der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründungsentwurf und Umweltbericht zusammen mit den für die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege relevanten Gutachten vom 04.12.2014 bis einschließlich 09.01.2015 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit wurde Jedermann Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen und Hinweise vorzutragen. Mit Schreiben vom 27.11.2014 bzw. Email vom 01.12.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 09.01.2015 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus den Stellungnahmen, die vonseiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) abgegeben wurden.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ mit baugestalterischen Festsetzungen in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB liegen vor.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ mit baugestalterischen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.