Betreff
29. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Schleptrup -
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/442
Vorlage
WP 11-16/737
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beschlossen, die 29. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt in dem Geltungsbereich sowohl Flächen für die Landwirtschaft, als auch Waldflächen dar. Im Zuge der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, hier eine gewerbliche Baufläche (G) darzustellen. Die Darstellung gewerblicher Bauflächen im Flächennutzungsplan ermöglicht es, im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung sowohl Industrie- als auch Gewerbegebietsflächen auszuweisen. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet somit die Voraussetzung für den Bebauungsplan Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A1“.

 

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.07.-08.08.2014 durchgeführt sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in die Flächennutzungsplanänderung und in die Begründung aufgenommen, wenn diese planerisch Vertretbar waren.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und schalltechnischem Gutachten öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichtet und zur Äußerung aufzufordern.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Schleptrup und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Schleptrup und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.