Sachverhalt / Begründung:
Ein Ausschuss muss
neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der
Stärke der Fraktionen entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird
gem. § 71 IX NKomVG.
Diese Regelung
findet durch § 4 Betriebssatzung auf den Betriebsausschuss des
Abwasserbeseitigungsbetriebes Anwendung.
Da Herr Rüdiger
Paust seinen Austritt aus der CDU-Fraktion erklärte und die SPD-Fraktion einen
entsprechenden Antrag auf Neubesetzung am 17.02.15 gestellt hat sind die
Bedingungen des § 71 IX NkomVG erfüllt.
Durch die veränderte
Sitzverteilung im Rat der Stadt Bramsche ergibt sich für den Betriebsausschuss
nun folgende, den Fraktionen/Gruppen zustehende Sitzverteilung
SPD-Fraktion: 5 Sitze
CDU/FDP/Ballmann-
Gruppe: 3 Sitze
Fraktion
B90/Grüne: 2 Sitze
Die vorherige
Sitzverteilung war wie folgt:
SPD-Fraktion: 4 Sitze
CDU/FDP/Ballmann-
Gruppe: 4 Sitze
Fraktion
B90/Grüne: 2 Sitze
Für die anderen Fachausschüsse
ergeben sich keine Veränderungen in den Mehrheitsverhältnissen der
Fraktionen/Gruppen.
Da Herr Rüdiger
Paust bislang für die CDU/FDP/Ballmann- Gruppe, Mitglied im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Personal war, kann die CDU/FDP/Ballmann-Gruppe ihn
durch ein anderes Mitglied ersetzen gem. § 71 IX NKomVG.
Da Herr Paust nun
kein Mitglied einer Fraktion/Gruppe ist, kann er verlangen in einem Ausschuss
seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden gem. § 71 IV NKomVG.
Da es sich um eine
innerorganisatorische Frage des Rates handelt, bedarf es keiner Behandlung im
Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Nach § 71 V NKomVG fasst der Rat den Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates gem. den personellen Benennungen aus den Fraktionen/Gruppen.