Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften - Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
WP 11-16/733
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

 

Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird gem. § 71 IX NKomVG.

Diese Regelung findet durch § 4 Betriebssatzung auf den Betriebsausschuss des Abwasserbeseitigungsbetriebes Anwendung.

 

Da Herr Rüdiger Paust seinen Austritt aus der CDU-Fraktion erklärte und die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag auf Neubesetzung am 17.02.15 gestellt hat sind die Bedingungen des § 71 IX NkomVG erfüllt.

 

Durch die veränderte Sitzverteilung im Rat der Stadt Bramsche ergibt sich für den Betriebsausschuss nun folgende, den Fraktionen/Gruppen zustehende Sitzverteilung

 

SPD-Fraktion:                             5 Sitze

CDU/FDP/Ballmann- Gruppe:    3 Sitze

Fraktion B90/Grüne:                   2 Sitze

 

Die vorherige Sitzverteilung war wie folgt: 

 

SPD-Fraktion:                             4 Sitze

CDU/FDP/Ballmann- Gruppe:    4 Sitze

Fraktion B90/Grüne:                   2 Sitze

 

 

Für die anderen Fachausschüsse ergeben sich keine Veränderungen in den Mehrheitsverhältnissen der Fraktionen/Gruppen.

 

Da Herr Rüdiger Paust bislang für die CDU/FDP/Ballmann- Gruppe, Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal war, kann die CDU/FDP/Ballmann-Gruppe ihn durch ein anderes Mitglied ersetzen gem. § 71 IX NKomVG.

 

Da Herr Paust nun kein Mitglied einer Fraktion/Gruppe ist, kann er verlangen in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden gem. § 71 IV NKomVG.

 

Da es sich um eine innerorganisatorische Frage des Rates handelt, bedarf es keiner Behandlung im Verwaltungsausschuss.

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 71 V NKomVG fasst der Rat den Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates gem. den  personellen Benennungen aus den Fraktionen/Gruppen.