Betreff
Besetzung des Verwaltungsausschusses - Antrag SPD-Fraktion
Vorlage
WP 11-16/732
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

 

Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird gem. § 71 IX NKomVG.

Diese Regelung findet durch den § 78 IV NKomVG auf den Verwaltungsausschuss Anwendung.

 

Da Herr Rüdiger Paust seinen Austritt aus der CDU-Fraktion erklärte und die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag auf Neubesetzung am 17.02.15 gestellt hat sind die Bedingungen des § 71 IX NkomVG erfüllt.

 

Durch die veränderte Sitzverteilung im Rat der Stadt Bramsche ergibt sich für den Verwaltungsausschuss nun folgende, den Fraktionen/Gruppen zustehende Sitzverteilung

 

SPD-Fraktion:                          5 Sitze

CDU/FDP/Ballmann- Gruppe: 3 Sitze

Fraktion B90/Grüne:                2 Sitze

 

zuzüglich des gesetzlichen Vorsitzes des Bürgermeisters.

 

 

Die frühere Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss war wie folgt:

 

SPD-Fraktion:                          4 Sitze

CDU/FDP/Ballmann- Gruppe: 4 Sitze

Fraktion B90/Grüne:                 2 Sitze

 

zuzüglich des gesetzlichen Vorsitzes des Bürgermeisters.

 

Da es sich um eine innerorganisatorische Frage des Rates handelt, bedarf es keiner Behandlung im Verwaltungsausschuss.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 71 V NKomVG fasst der Rat den Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. den  personellen Benennungen aus den Fraktionen/Gruppen.