Sachverhalt / Begründung:
Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird gem. § 71 IX NKomVG.
Diese Regelung findet durch den § 78 IV NKomVG auf den Verwaltungsausschuss Anwendung.
Da Herr Rüdiger Paust seinen Austritt aus der CDU-Fraktion erklärte und die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag auf Neubesetzung am 17.02.15 gestellt hat sind die Bedingungen des § 71 IX NkomVG erfüllt.
Durch die veränderte Sitzverteilung im Rat der Stadt Bramsche ergibt sich für den Verwaltungsausschuss nun folgende, den Fraktionen/Gruppen zustehende Sitzverteilung
SPD-Fraktion: 5 Sitze
CDU/FDP/Ballmann- Gruppe: 3 Sitze
Fraktion B90/Grüne: 2 Sitze
zuzüglich des gesetzlichen Vorsitzes des Bürgermeisters.
Die frühere Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss war wie folgt:
SPD-Fraktion: 4 Sitze
CDU/FDP/Ballmann- Gruppe: 4 Sitze
Fraktion B90/Grüne: 2 Sitze
zuzüglich des gesetzlichen Vorsitzes des Bürgermeisters.
Da es sich um eine innerorganisatorische Frage des Rates
handelt, bedarf es keiner Behandlung im Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Nach § 71 V NKomVG fasst der Rat den Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gem. den personellen Benennungen aus den Fraktionen/Gruppen.