Betreff
Widmung im Ortsteil Engter, Wegeflurstück am Rolkers Kamp
Vorlage
WP 11-16/731
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das in der Anlage kenntlich gemachte Wegeflurstück zweigt in westlicher Richtung vom Rolkers Kamp ab. Es erschließt die Flurstücke 16/49 und 16/47 der Flur 8, Gemarkung Engter, die in Kürze bebaut werden, und die dahinter liegenden, als zukünftiges Bauland vorgehaltenen Flächen. Der zu widmende Bereich ist 51,50 Meter lang. Davon werden 15,50m dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt und 36,0m als Fußweg gewidmet.

 

Der Weg befindet sich innerhalb eines unbeplanten Innenbereiches § 34 BauGB.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 NStrG als Gemeindestraße, als Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 16/46 der Flur 8, Gemarkung Engter, wird gem. § 6 i.V.m. § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG)  im vorderen Bereich über eine Länge von 15,50 Metern dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der hintere und wesentlich schmalere Teil des Weges, 36,0 Meter, wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.  

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.