Sachverhalt / Begründung:
Der
in der Ratssitzung am 18. Dezember 2014 eingebrachte Entwurf des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 schließt im Ergebnishaushalt
bei den ordentlichen Erträgen mit 41.785.000 € und den ordentlichen
Aufwendungen mit 43.627.200 € unausgeglichen ab.
Hiernach
beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2015 noch
1.842.200 €.
Haushaltsrechtlich
gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2015 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als
ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 8,7
Mio. €) vorhanden sind.
Der
Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 39.817.900 € und den Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit 39.550.600 € ab.
Der
Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach 267.300 €.
Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2015 reichen somit aus, um
alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für
die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2015 in Höhe von
1.870.400 € stehen planmäßig lediglich
267.300 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag von 1.603.100 € wäre
erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren.
Die
Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 4.291.500 € und die
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 9.158.200 € veranschlagt.
Die
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.866.700 € und
die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.870.400 €.
Zur
Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2015 von insgesamt rd. 9,1 Mio. € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von
4.866.700 € erforderlich.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wurde mit 6,0 Mio. € angesetzt.
Die
Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340
v. H.) und bei der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011
unverändert.
In
den Erläuterungen und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2015 beigefügt wurden, sind in der Anlage 1,
Seiten 1 – 10 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes
dargestellt.
Alle
gleichartigen Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind
zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt
für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in
der Anlage 5.
Die
Anlage 7 beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die
Investitionen an und in den städtischen Gebäuden.
Die
Anlage 8 beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den
Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2018 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch
nach Produktbereichen.
Die
Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw.
Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2015 ergeben haben,
werden nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaft und Personal am 23.02.2015 vorgelegt.
Anlage:
Haushaltssatzung
2015 –Entwurf-
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das
Haushaltsjahr 2015 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den
Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 werden angenommen und die Haushaltssatzung
(siehe Anlage „Haushaltssatzung“), zuzüglich der nachgereichten Veränderungslisten
zum Haushaltsplan-Entwurf 2015, erlassen.