Betreff
Haushalt 2015
Vorlage
WP 11-16/727
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der in der Ratssitzung am 18. Dezember 2014 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 41.785.000 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 43.627.200 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2015 noch
1.842.200 €.

Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2015 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 8,7 Mio. €) vorhanden sind. 

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 39.817.900 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 39.550.600 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach  267.300 €.  Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2015 reichen somit aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2015 in Höhe von 1.870.400 €  stehen planmäßig lediglich 267.300 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag von 1.603.100 € wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 4.291.500 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 9.158.200 € veranschlagt.

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.866.700 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.870.400 €.

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2015 von insgesamt rd. 9,1 Mio. €  wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 4.866.700 € erforderlich.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde mit 6,0 Mio. € angesetzt.

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340 v. H.) und bei der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011 unverändert.

 

In den Erläuterungen und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2015  beigefügt wurden, sind in der Anlage 1, Seiten 1 – 10 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargestellt.

Alle gleichartigen Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in der Anlage 5.

Die Anlage 7 beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die Investitionen an und in den städtischen Gebäuden.

Die Anlage 8 beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2018 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch nach Produktbereichen.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2015 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 23.02.2015 vorgelegt.

 

Anlage:

Haushaltssatzung 2015 –Entwurf-

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2015 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 werden angenommen und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“), zuzüglich der nachgereichten Veränderungslisten zum Haushaltsplan-Entwurf 2015, erlassen.