Sachverhalt / Begründung:
Vorgeschichte:
Der Grammelmoorweg ist im Bereich zwischen Malgartener Straße und
Julius-Leber-Straße Ende der 60er Jahre ausgebaut worden. Im Laufe der Zeit
wurde lediglich die Straßenbeleuchtung erneuert/verbessert.
Im Bereich nördlich der Julius-Leber-Straße ist der Grammelmoorweg 1986
in Form einer gepflasterten Mischfläche hergestellt worden.
Geplanter Ausbau:
Im Abschnitt vom Poggenpatt bis zum 1986 hergestellten Teil der Straße
sollen die Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehweg erneuert werden. Die
Straßenentwässerung wird durch einen neuen auf DN 600 vergrößerten Regenkanal,
zusätzliche Rinnen und Straßenabläufe verbessert. Eine weitere Verbesserung
erfährt die Straße durch die Herstellung eines Parkstreifens auf der bislang
unbefestigten westlichen Straßenseite. Da auch die Straßenbeleuchtung im Laufe
der Jahre verbessert worden ist, werden nach dem Ausbau alle Teileinrichtungen
erneuert oder verbessert worden sein.
Im Abschnitt zwischen Poggenpatt und Malgartener Straße wird der
abgängige und unterdimensionierte alte Regenkanal ebenfalls durch einen neuen
Kanal in der Dimension DN 600 ersetzt. Dadurch wird die Teileinrichtung
Straßenentwässerung verbessert. Die Straße ist in diesem Bereich zwar
altersbedingt ebenfalls nicht mehr in einem sehr guten Zustand, ein Ausbau
erscheint aber erst in einigen Jahren erforderlich zu sein.
Zu den Beschlussvorschlägen:
Rechtsgrundlage für die Beschlüsse sind § 6 Abs. 2 NKAG (Aufwandspaltung)
und § 6 Abs. 4 NKAG (Abschnittsbildung).
Da im Abschnitt zwischen Malgartener Straße und Poggenpatt nur die
Teileinrichtung Straßenentwässerung verbessert wird, hält die Verwaltung es für
angemessen und gerecht, dass die Anlieger dieses Abschnitts auch nur mit diesen
Kosten belastet werden und nicht mit den Kosten des Komplettausbaus im übrigen
Teil der Straße. Dieses wird durch die vorgeschlagene Abschnittsbildung
gewährleistet.
Weil in diesem Abschnitt nur die Teileinrichtung Straßenentwässerung
verbessert wird, ist für deren Abrechnung zudem ein Aufwandspaltungsbeschluss
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Grammelmoorweg zwischen Malgartener Straße und Poggenpatt
(Abschnitt I):
Der Straßenausbaubeitrag wird für die Teileinrichtung Straßenentwässerung erhoben.
Der Aufwand wird für den Abschnitt von der Einmündung Malgartener Straße bis zur Einmündung Poggenpatt ermittelt.
Grammelmoorweg zwischen Poggenpatt und Julius-Leber-Straße
(Abschnitt II):
Der Aufwand wird für den Abschnitt von der Einmündung Poggenpatt bis zum Beginn der gepflasterten Mischfläche auf Höhe der Julius-Leber-Straße (siehe anliegenden Plan) ermittelt.