Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
WP 11-16/712
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde ausdrücklich zugelassen.

Gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro der Bürgermeister. Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde dem Verwaltungsausschuss diese Befugnis entsprechend übertragen.

Für die Annahme von Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat.

 

Zu beachten ist auch § 25a Abs. 3 GemHKVO. Hier lautet es:

Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwerte die Wertgrenze 100,- Euro bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

 

Die bereits eingenommen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die im Jahr 2014 bei der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Spenden:

 

  • Fa. Zweers GmbH -> Sachspende im Wert von 2.189,90 Euro,

             Anlegen eines Kinderspielbereiches im Freibad Ueffeln, Spende an den Ortsrat Ueffeln

 

  • Volksbank Bramgau-Wittlage -> Barspenden in Gesamthöhe von 2.505,94 Euro, aufgeteilt in 3 Einzelspenden:

-       1.000,00 Euro an die Ortsfeuerwehr Achmer

-          200,00 Euro an den Ortsrat Achmer für Weihnachtsbeleuchtung

-       1.305,94 Euro an die Stadtjugendpflege für den Jugendtreff Gartenstadt