Betreff
Wegerandstreifenprojekt - Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für die Ortsteile Balkum und Ueffeln
Vorlage
WP 11-16/709
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Als Grundlage für die Umsetzung des Wegerandstreifenprojektes in Balkum und Ueffeln wurde Dipl.-Ing. Ingo Zapp, von der Forsthof Artland GmbH, im Oktober 2014 mit der Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes beauftragt. Dieser wurde nun im Entwurf fertig gestellt und vom Landkreis Osnabrück genehmigt. Dieser Pflege- und Entwicklungsplan besteht aus einem textlichen Teil, einer Tabelle mit detaillierten und parzellenscharfen Darstellungen der betroffenen Flurstücke und einer Maßnahmenkarte. Die gutachterliche Berechnung des Aufwertungspotentials, das durch die geplanten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Balkum und Ueffeln realisiert werden kann, erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück und basiert auf dem Bewertungsverfahren des Osnabrücker Kompensationsmodells 2009. Bewertungsgrundlage war außerdem eine Biotoptypenkartierung, die im Frühjahr/Sommer 2014 durchgeführt wurde.

Für die Ortsteile Balkum und Ueffeln ergeben sich aufwertungsfähige Teilflächen von insgesamt ca. 5,9 Hektar, die nach vollständiger Umsetzung der geplanten Maßnahmen ein Aufwertungspotential in Höhe von ca. 152.000 Werteinheiten haben werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen soll nicht nur Eingriffe in Arten- und Lebensgemeinschaften kompensieren, sondern auch eingriffsbedingte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ausgleichen. Durch die Umsetzung der geplanten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen …

-       wird das Landschaftsbild positiv aufgewertet und das Naturerlebnis erheblich gesteigert

-       werden die regionalen Rad- und Wanderwege positiv aufgewertet

-       wird die Biotopfunktion als Lebensraum nachhaltig gesteigert

-       werden die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft positiv aufgewertet

-       werden Nahrungshabitate für die Wildtierpopulation geschaffen

-       werden zusätzliche Brut- und Setzstätten geschaffen

-       wird die biologische Vielfalt durch die gezielte Förderung von Leitarten und ihren Lebensräumen gefördert

Grundsätzlich werden die Teilflächen, durch die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen, in einen ökologisch höherwertigen Zustand versetzt.

Maßnahmen

Die Maßnahmenumsetzung bezieht sich bei diesem Projekt ausschließlich auf Flächen die sich im Eigentum der Stadt Bramsche befinden. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird zwischen zwei Maßnahmentypen unterschieden:

 

  1. Einsaat von Regio-Saatgut

Die Einsaat von Regio-Saatgut erfolgt auf Flächen ab einer Breite von 1,5 m ab 0,5 m neben dem Fahrbahnrand und bis zu einer Gesamtbreite von 3,5 m. Vor der Einsaat mit regionalem Saatgut wird der Saum durch fräsen oder pflügen von potenziell bedrängenden Arten (Quecke, Ampfer, Brennnessel etc.) befreit. Um auszuschließen, dass seltene oder gefährdete Arten gestört bzw. verdrängt werden, muss auf diesen Flächen eine Aufnahme der Pflanzenarten im April/Mai 2015 erfolgen. Um die Funktionsfähigkeit des Pflanzbestandes herzustellen und die Erreichung des Entwicklungszieles zu gewährleisten, muss je nach Standort eine 1-3-schürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts erfolgen. Sobald der Pflanzbestand seine Funktionsfähigkeit (Höhe ca. 30-40 cm) erreicht hat, schließt sich je nach Standort eine Unterhaltungspflege an, die durch den Betriebshof durchgeführt wird. Dabei können folgende Pflegetypen auftreten:

 

-           In Ruhe lassen, alle paar Jahre aufkommende Gehölze entfernen

-           Einmal jährlich Mulchmahd

-           Ein- oder mehrmalige Mahd mit Entfernung des Mahdguts

 

  1. Gestaltung von Hecken und Baumreihen

Bei einer ausreichenden Tiefe der Fläche ist die Pflanzung von Hecken und Einzelgehölzen vorgesehen. Um die Grenzabstände einzuhalten, werden Pflanzungen nur auf Flächen mit einer Mindesttiefe ab 3,5 m entwickelt, wobei Gehölzstrukturen grundsätzlich erst ab 1,5 m vom Fahrbahnrand entwickelt werden. Für die Anpflanzungen sind ausschließlich die im Pflege- und Entwicklungsplan aufgeführten standortgerechten und heimischen Laubgehölze vorzusehen. Die regelmäßige und fachgerechte Pflege der Gehölze ist dabei sicherzustellen. Bei linearen Gehölzstrukturen ist ein abschnittweises Auf-den-Stock-setzten durchzuführen, wobei einzelne Überhälter in unregelmäßigen Abständen zu fördern sind. Eine regelmäßige Kontrolle (Monitoring) der Gehölzanpflanzungen hat zunächst jährlich zu erfolgen, nach Erreichung des Zielzustandes kann der Kontrollrhythmus angepasst werden. Die Unterhaltungspflege wird durch den Betriebshof durchgeführt.  

 

Zeitplan

Die Umsetzung der Maßnahmen soll entsprechend den eingegangenen Kompensationsverpflichtungen (z.B. in Bebauungsplänen über eine Zuordnungsfestsetzung) erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass Maßnahmen bereits vorzeitig umgesetzt werden. Die vorzeitige Umsetzung wäre aus dem Grund sinnvoll, da es intensive Abstimmungen mit den Anliegern und Landwirten geben wird, um die Projektakzeptanz zu steigern. Die Entwicklungsmaßnahmen sollen möglichst parzellen- oder schlagweise nach Abbuchung der Werteinheiten vom Ökokonto durchgeführt werden. Anschließend sind dann vorwiegend Pflegemaßnahmen erforderlich. Die ersten Maßnahmen sollen dieses Jahr bereits umgesetzt werden.   

 

 

 

Pflegekosten

Die Herstellung der Kompensationsflächen wird von einem

Fachbetrieb für den Garten- und Landschaftsbau oder aber von regional ansässigen Lohnunternehmen durchgeführt, inklusive einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die ersten 3 Jahre. Daran schließt sich die Unterhaltungspflege an. Für die Pflege der Krautsäume könnte in der Anfangszeit ein geringfügiger Mehraufwand entstehen, da das Mahdgut eventuell abgefahren werden müsste, sofern die Flächen nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege noch nicht genug ausgehagert sind. In den Folgejahren relativiert sich der Pflegeaufwand wieder, da die Flächen wie bisher gepflegt werden können. Für die Gehölzpflege ergibt sich kein Mehraufwand gegenüber der jetzigen Pflege von Gehölzstreifen. Hier werden die Hecken nach 5 Jahren abschnittweise auf den Stock gesetzt und Überhälter gefördert.

 

Die Unterhaltungspflege wurde dabei inhaltlich in Art und Umfang mit dem Betriebshof abgestimmt.

 

Kostenschätzung je Werteinheit

 

Potenzialanalyse                                                                       19.000,00 €

Pflege- und Entwicklungsplan                                                  20.600,00 €

Herstellungskosten                                                                 200.000,00 €

Personalkosten (inkl. Monitoring für 10 Jahre)                       150.000,00 €

Pflegekostenmehraufwand (10 Jahre)                                     15.000,00 €

Grenzanzeige                                                                           10.000,00 €

 

Gesamt                                                                                   414.600,00 €

 

Bei 152.000 WE würde 1 WE voraussichtlich 2,73 € kosten                                                                        

 

Weiteres Vorgehen

Als nächster Schritt sollen nun Gespräche mit den Anliegern der Maßnahmenflächen, beziehungsweise den Landwirten geführt werden. Das Wegerandstreifenprojekt soll außerdem stärker in die Öffentlichkeit getragen werden. Des Weiteren soll ab Mitte 2015 mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen begonnen werden, sofern entsprechende Haushaltsmittel i.H.v. € 200.000,-zur Verfügung gestellt werden.

 

   

Anlagenverzeichnis: