Sachverhalt / Begründung:
Als Grundlage für die
Umsetzung des Wegerandstreifenprojektes in Balkum und Ueffeln wurde Dipl.-Ing.
Ingo Zapp, von der Forsthof Artland GmbH, im Oktober 2014 mit der Erstellung
eines Pflege- und Entwicklungsplanes beauftragt. Dieser
wurde nun im Entwurf fertig gestellt und vom Landkreis Osnabrück genehmigt.
Dieser Pflege- und Entwicklungsplan besteht aus einem textlichen Teil, einer
Tabelle mit detaillierten und parzellenscharfen Darstellungen der betroffenen
Flurstücke und einer Maßnahmenkarte. Die gutachterliche Berechnung des
Aufwertungspotentials, das durch die geplanten Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen in Balkum und Ueffeln realisiert werden kann, erfolgte in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück und
basiert auf dem Bewertungsverfahren des Osnabrücker Kompensationsmodells 2009.
Bewertungsgrundlage war außerdem eine Biotoptypenkartierung, die im
Frühjahr/Sommer 2014 durchgeführt wurde.
Für die Ortsteile Balkum und Ueffeln ergeben sich
aufwertungsfähige Teilflächen von insgesamt ca. 5,9 Hektar, die nach
vollständiger Umsetzung der geplanten Maßnahmen ein Aufwertungspotential in
Höhe von ca. 152.000 Werteinheiten haben werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll nicht nur
Eingriffe in Arten- und Lebensgemeinschaften kompensieren, sondern auch
eingriffsbedingte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes ausgleichen. Durch die Umsetzung der geplanten Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen …
-
wird
das Landschaftsbild positiv aufgewertet und das Naturerlebnis erheblich
gesteigert
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werden
die regionalen Rad- und Wanderwege positiv aufgewertet
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wird
die Biotopfunktion als Lebensraum nachhaltig gesteigert
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werden
die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft positiv aufgewertet
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werden
Nahrungshabitate für die Wildtierpopulation geschaffen
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werden
zusätzliche Brut- und Setzstätten geschaffen
-
wird
die biologische Vielfalt durch die gezielte Förderung von Leitarten und ihren
Lebensräumen gefördert
Grundsätzlich werden die Teilflächen, durch die
Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen, in einen ökologisch höherwertigen
Zustand versetzt.
Maßnahmen
Die Maßnahmenumsetzung bezieht sich bei
diesem Projekt ausschließlich auf Flächen die sich im Eigentum der Stadt
Bramsche befinden. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird zwischen zwei
Maßnahmentypen unterschieden:
- Einsaat
von Regio-Saatgut
Die Einsaat von Regio-Saatgut erfolgt auf
Flächen ab einer Breite von 1,5 m ab 0,5 m neben dem Fahrbahnrand und bis zu
einer Gesamtbreite von 3,5 m. Vor der Einsaat mit regionalem Saatgut wird der
Saum durch fräsen oder pflügen von potenziell bedrängenden Arten (Quecke,
Ampfer, Brennnessel etc.) befreit. Um auszuschließen, dass seltene oder
gefährdete Arten gestört bzw. verdrängt werden, muss auf diesen Flächen eine
Aufnahme der Pflanzenarten im April/Mai 2015 erfolgen. Um die
Funktionsfähigkeit des Pflanzbestandes herzustellen und die Erreichung des
Entwicklungszieles zu gewährleisten, muss je nach Standort eine 1-3-schürige
Mahd mit Abtransport des Mahdguts erfolgen. Sobald der Pflanzbestand seine
Funktionsfähigkeit (Höhe ca. 30-40 cm) erreicht hat, schließt sich je nach
Standort eine Unterhaltungspflege an, die durch den Betriebshof durchgeführt
wird. Dabei können folgende Pflegetypen auftreten:
- In
Ruhe lassen, alle paar Jahre aufkommende Gehölze entfernen
- Einmal
jährlich Mulchmahd
- Ein-
oder mehrmalige Mahd mit Entfernung des Mahdguts
- Gestaltung
von Hecken und Baumreihen
Bei einer ausreichenden Tiefe der Fläche ist
die Pflanzung von Hecken und Einzelgehölzen vorgesehen. Um die Grenzabstände
einzuhalten, werden Pflanzungen nur auf Flächen mit einer Mindesttiefe ab 3,5 m
entwickelt, wobei Gehölzstrukturen grundsätzlich erst ab 1,5 m vom Fahrbahnrand
entwickelt werden. Für die Anpflanzungen sind ausschließlich die im Pflege- und
Entwicklungsplan aufgeführten standortgerechten und heimischen Laubgehölze
vorzusehen. Die regelmäßige und fachgerechte Pflege der Gehölze ist dabei
sicherzustellen. Bei linearen Gehölzstrukturen ist ein abschnittweises
Auf-den-Stock-setzten durchzuführen, wobei einzelne Überhälter in
unregelmäßigen Abständen zu fördern sind. Eine regelmäßige Kontrolle (Monitoring)
der Gehölzanpflanzungen hat zunächst jährlich zu erfolgen, nach Erreichung des
Zielzustandes kann der Kontrollrhythmus angepasst werden. Die
Unterhaltungspflege wird durch den Betriebshof durchgeführt.
Zeitplan
Die Umsetzung der Maßnahmen soll entsprechend
den eingegangenen Kompensationsverpflichtungen (z.B. in Bebauungsplänen über
eine Zuordnungsfestsetzung) erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass Maßnahmen
bereits vorzeitig umgesetzt werden. Die vorzeitige Umsetzung wäre aus dem Grund
sinnvoll, da es intensive Abstimmungen mit den Anliegern und Landwirten geben
wird, um die Projektakzeptanz zu steigern. Die Entwicklungsmaßnahmen sollen
möglichst parzellen- oder schlagweise nach Abbuchung der Werteinheiten vom
Ökokonto durchgeführt werden. Anschließend sind dann vorwiegend Pflegemaßnahmen
erforderlich. Die ersten Maßnahmen sollen dieses Jahr bereits umgesetzt
werden.
Pflegekosten
Die Herstellung der Kompensationsflächen wird
von einem
Fachbetrieb für den Garten- und
Landschaftsbau oder aber von regional ansässigen Lohnunternehmen durchgeführt,
inklusive einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die ersten 3 Jahre.
Daran schließt sich die Unterhaltungspflege an. Für die Pflege der Krautsäume
könnte in der Anfangszeit ein geringfügiger Mehraufwand entstehen, da das
Mahdgut eventuell abgefahren werden müsste, sofern die Flächen nach der
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege noch nicht genug ausgehagert sind. In
den Folgejahren relativiert sich der Pflegeaufwand wieder, da die Flächen wie
bisher gepflegt werden können. Für die Gehölzpflege ergibt sich kein Mehraufwand
gegenüber der jetzigen Pflege von Gehölzstreifen. Hier werden die Hecken nach 5
Jahren abschnittweise auf den Stock gesetzt und Überhälter gefördert.
Die Unterhaltungspflege wurde dabei
inhaltlich in Art und Umfang mit dem Betriebshof abgestimmt.
Kostenschätzung
je Werteinheit
Potenzialanalyse 19.000,00 €
Pflege- und Entwicklungsplan 20.600,00 €
Herstellungskosten 200.000,00
€
Personalkosten (inkl. Monitoring für 10
Jahre) 150.000,00 €
Pflegekostenmehraufwand (10 Jahre) 15.000,00 €
Grenzanzeige 10.000,00 €
Gesamt 414.600,00 €
Bei 152.000 WE würde 1 WE voraussichtlich 2,73 €
kosten
Weiteres
Vorgehen
Als nächster Schritt sollen nun Gespräche mit
den Anliegern der Maßnahmenflächen, beziehungsweise den Landwirten geführt
werden. Das Wegerandstreifenprojekt soll außerdem stärker in die Öffentlichkeit
getragen werden. Des Weiteren soll ab Mitte 2015 mit der Umsetzung der ersten
Maßnahmen begonnen werden, sofern entsprechende Haushaltsmittel i.H.v. €
200.000,-zur Verfügung gestellt werden.
Anlagenverzeichnis: