Betreff
Anpassung der Kindergarten-Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2015/2016
Vorlage
WP 11-16/700
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

1.

Die Verträge über die Defizitfinanzierung der Bramscher Kindertagesstätten sehen vor, dass die Festlegung der Elternbeiträge einvernehmlich zwischen den Trägern und der Stadt vorgenommen wird.

Zwischen der Stadt Bramsche und den Trägern der Kindertagesstätten in Bramsche bestand bei der seinerzeitigen Vereinbarung (2005) Einigkeit darüber, dass die Elternbeiträge im Durchschnitt 25 % der Betriebskosten decken sollten.

 

Bis zum Jahr 2010 lag nach den Betriebskosten-Abrechnungen der Kindergärten in Bramsche die Kostendeckung durch die Elternbeiträge bei rd. 24 %, während die Stadt die Gesamtkosten aller Kindergärten mit rd. 51 % bezuschusste.

 

Daraufhin wurde zum Kindergartenjahr 2010/2011 eine Beitragsanpassung vorgenommen, die mit rd. 6 % Erhöhung bei den Kindergartenbeiträgen (+ 5 € für 4-Stunden-Betreuung;      + 10 € bei ganztägiger Betreuung; von 10 € auf 11 € je ½ Std. Sonderöffnungszeit) moderat ausfiel.

 

Die Beiträge für den Besuch einer Kinderkrippe wurden seinerzeit erstmals auf 176 € für eine 6-stündige Betreuungszeit (15 € für je ½ Std. Sonderöffnungszeit) festgelegt.

 

2.

Weitere Entwicklung:

 

Jahr 2011

Gesamtausgaben 4.662.800 €          

Elternbeiträge und Landeszuschüsse für Vorschulkinder 1.223.000 €

Kostendeckung hierdurch 26,2 %

 

Jahr 2013

Gesamtausgaben 5.730.700 €

Elternbeiträge und Landeszuschüsse für Vorschulkinder 1.396.800 €

Kostendeckung hierdurch 24,4 %

 

 

Jahr 2014 (nach Haushaltsplänen der Träger)

Gesamtausgaben rd. 5.930.000 € (ohne Kiga Engter-An der Schule)

Elternbeiträge (956.000 €)  und Landeszuschüsse für Vorschulkinder (411.000 €), zusammen rd. 1.367.000 €

Kostendeckung hierdurch rd. 23 %

 

 

Der Anstieg der Betriebskosten - bei etwa gleicher Gesamtanzahl  von Betreuungsplätzen - resultiert aus:

 

 - deutlich erhöhtem Angebot in den Kindergärten hinsichtl. Öffnungszeiten und Mittagstisch

 - Umwandlung von Regelgruppen in altersübergr. Gruppen zur Aufnahme jüngerer Kinder

 - Neue Ganztagsgruppen in verschiedenen Kindergärten

 - deutliche Tarifanhebungen für Erzieherinnen bei TVÖD und angelehnten Tarifwerken

- inzwischen 8 Krippengruppen im Betrieb mit höheren Betriebskosten (u. a. wg. „Dritt-Kraft“), und dabei wegen der geringeren Kinderzahl niedrigerem Beitragsaufkommen.

 

 

Das Aufkommen an Elternbeiträgen wird bei unveränderter Beitragshöhe entsprechend die Betriebskosten nicht mehr mit dem bisherigen Anteil decken können.

Eine Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wird daher als notwendig erachtet.

 

Hinweis:

Von rund 1000 Kindergartenplätzen in Bramsche sind im Jahresdurchschnitt 280 Plätze von beitragsfreien Vorschulkindern belegt.

Für durchschnittlich 140 weitere Kinder wird der Beitrag aus Jugendhilfemitteln (2014 insgesamt rd. 226.000 €) übernommen.

 

Effektiv zahlen also „ohnehin nur“ rd. 60 % der Eltern einen Kindergartenbeitrag.

 

 

 

3.

Mögliche Anpassung der monatlichen Beiträge

 

Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Bramscher Kindertagesstätten

für den Bereich der Kindergartenregelgruppen und altersübergreifenden Gruppen

wird in folgender Höhe vorgeschlagen (bisheriger Beitrag in Klammern):

 

4-Std.-Gruppe                       Ganztagsgruppe (9 Std.)                 Sonderöffnung je ½ Std.

100 € (90 €)                             190 € (170 €)                                       12,50 € (11,00 €)

                                                170 € f. 8 Std. (155 €)

(rd. 12 % Erhöhung)

 

Ermäßigungen wie bisher:

Ab 3 Kind in Familie                            -           12 € Ermäßigung

Für 2. Kind im Kindergarten                -           20 € Ermäßigung (weitere beitragsfrei)

 

Mindestbeitrag 4 Std. = 52 € (bisher 42 €)     ganztags 9 Std. = 142 € (bisher 122 €)

(der Mindestbeitrag ergibt sich bei einer 6-Kind-Familie, also bei 4 x 12 € Ermäßigung)

 

Vergleich aktueller Kindergarten-Beiträge einiger anderer Kommunen im Landkreis Osnabrück

 

Beiträge ohne Einkommensstaffelung (wie Bramsche) für 4 Stunden Betreuung

Wallenhorst                             94 €     (8 Std. 188 €)

SG Bersenbrück                     94 €     (8 Std. 168 €)

Melle                                        100 €   (8 Std. 180 €)

Georgsmarienhütte                 85 €     (8 Std. 170 €)

Hagen a.T.W.                          95 €     (8 Std. 197,50 €)

Belm                                        88 €     (8 Std. 176 €)

 

 

Beiträge mit Einkommensstaffelung

Bohmte                       89 – 136 € (8 Std. 160 – 246 €)

SG Artland                   85 – 174 € (8 Std. 170 – 384 €)

Dissen                         80 – 100 € (8 Std. 120 – 140 €)

Ostercappeln              91 – 192 € (8 Std. 187 – 384 €)

 

 

Für die Elternbeiträge der Krippengruppen wird folgende Anpassung vorgeschlagen:

(bisheriger Beitrag in Klammern)

 

4-Std.-Gruppe                       6-Std.-Gruppe                       Sonderöffnung je ½ Std.

135 € (118 €)                           200 € (176 €)                           16,50 € (15 €)

(rd. 14 % Erhöhung)

 

Ermäßigungen wie bisher:

Ab 3 Kind in Familie                            -           24 € Ermäßigung

Für 2. Kind im Kindergarten                -           40 € Ermäßigung (weitere beitragsfrei)

 

Mindestbeitrag 4 Std. = 63 € (bisher 54 €)                 6 Std. = 104 € (bisher 80 €)

(der Mindestbeitrag ergibt sich bei einer 6-Kind-Familie, also bei 4 x 24 € Ermäßigung)

 

 

Vergleich aktueller Kinderkrippen-Beiträge einiger anderer Kommunen im Landkreis Osnabrück

 

Beiträge ohne Einkommensstaffelung (wie Bramsche) für 4 Stunden Betreuung

Wallenhorst                             94 €     (6 Std. 141 €) wie Kindergarten !

SG Bersenbrück                     94 €     (6 Std. 126 €) wie Kindergarten !

Melle                                        140 €   (6 Std. 210 €)

Georgsmarienhütte                 85 €     (6 Std. 127 €) wie Kindergarten !

Hagen a.T.W.                          150 €   (6 Std. 225 €)

Belm                                        110 €   (6 Std. 165 €)

 

Beiträge mit Einkommensstaffelung

Bohmte                       133 – 204 € (6 Std. 214 – 327 €)

SG Artland                   110 – 220 € (generell nur f. 5-Std.-Krippe)

Dissen                         100 – 130 € (6 Std. 120 – 150 €)

Ostercappeln              120 – 249 € (6 Std. 176 – 375 €)

 

 

 

Reale Auswirkung der Erhöhung auf die Kostendeckung (Berechnung für ein volles Jahr)

Erhöhung des Beitragsvolumens um rd. 12 %

 

Beiträge lt. Haushaltsplänen der Träger für 2014 insgesamt 956.000 €

 

Plus 12 % = 115.000 €                       = gesamt rd. 1.070.000 €

 

Angenommene Kostensteigerung der Gesamtausgaben 2014 (5.930.000 €) um 2 % (118.000 €) auf rd. 6.050.000 €

 

Kostendeckung durch Elternbeiträge allein bei 17,6 %

Plus durchschn.  rd. 425.000 € Landesförderung für Vorschulkinder

1.495.000 „Eltern“-Beiträge =  24,7 % Kostendeckung

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten in Bramsche werden zum 01.08.2015 wie folgt einheitlich festgelegt:

 

Höhe des Beitrages für einen Platz in einer „Kindergarten“-Gruppe:

 

4-Std.-Gruppe                       Ganztagsgruppe (9 Std.)                 Sonderöffnung je ½ Std.

100 €                                       190 €                                                   12,50 €

                                               170 € f. 8 Std.              

 

 

Ermäßigungen

Ab 3 Kind in der Familie                                  -           12 € Ermäßigung

Für 2. Kind in der KiTa                                    -           20 € Ermäßigung (weitere beitragsfrei)

 

Mindestbeitrag 4 Std. = 52 €                           ganztags 9 Std. = 142 €

 

 

Höhe des Beitrages für einen Platz in einer „Krippen“-Gruppe:

 

4-Std.-Gruppe                       6-Std.-Gruppe                       Sonderöffnung je ½ Std.

135 €                                       200 €                                       16,50 €

 

Ermäßigungen

Ab 3 Kind in der Familie                                  -           24 € Ermäßigung

Für 2. Kind in der KiTa                                    -           40 € Ermäßigung (weitere beitragsfrei)

 

Mindestbeitrag 4 Std. = 63 €                           6 Std. = 104 €