Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente
Vorlage
WP 11-16/696
Aktenzeichen
FB2-Hi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, am 16. Januar 2015, wurde Herr Thomas Melke-Hövelkamp zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Melke-Hövelkamp erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehören die persönliche und fachliche Eignung, praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Melke-Hövelkamp zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Thomas Melke-Hövelkamp mit Wirkung ab 01. April 2015 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.