Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche im Bereich Mühlenstraße
Vorlage
WP 11-16/694
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die zu widmenden Flurstücke liegen unmittelbar am Einmündungsbereich der „Eschstraße“ in die „Mühlenstraße“ vor den Gebäuden Mühlenstraße 11 und 12, und sind in der Anlage kenntlich gemacht. Sie befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139, „Innenstadt IX“, der mit der Veröffentlichung am 15.01.2015 rechtskräftig wird. Dieser sieht die Widmung dieser Fläche als öffentliche Verkehrsfläche vor.

 

Durch Umgestaltung der Fläche ist dort der Charakter eines Platzes entstanden, der in einem weiteren offiziellen Entscheidungsverfahren auch einen eigenen Namen erhalten soll.

 

Laut § 2 (1) des NStrG sind öffentliche Wege und Plätze den öffentlichen Straßen zuzuordnen und deshalb auch entsprechend einzustufen. Die Einstufung dieses Platzes erfolgt gemäß § 47 Nr. 1 NStrG als Gemeindestraße, als Ortsstraße.

Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Fläche, bestehend aus den Flurstücken 300/4 und 299/6 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßenverkehrsgesetzes (NStrG) als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.