Betreff
Außerschulische Nutzung der Sporthalle an der Wilhelm-Busch-Schule
Vorlage
WP 11-16/690
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der TuS Bramsche e.V. beantragte beim Landkreis Osnabrück die Nutzung der Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule, Schleptruper Str. 64 in Bramsche. Da bei den Mitgliedern der Ballsportabteilungen des TuS Bramsche e.V. eine stark zunehmende Tendenz zu verzeichnen ist und die Bramscher Sporthallen ausgelastet sind, möchte der Verein den Gesundheitssport sowie die Turnabteilung in die Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule auslagern, welche für die vorgesehenen sportlichen Aktivitäten die richtige Größe ausweist. Der Landkreis Osnabrück hat den Antrag des TuS Bramsche e.V. an die Stadt Bramsche weitergeleitet, da gegenwärtig keine Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis über diese Sporthalle besteht.

 

Grundsätzlich stellt die Stadt Bramsche Schulturnhallen in ihrer eigenen Trägerschaft in der unterrichtsfreien Zeit den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung.  Darüber hinaus stellt der Landkreis Osnabrück seine Sporthallen in der unterrichtsfreien Zeit den örtlichen Vereinen für den Vereinssport zur Verfügung, sofern die jeweiligen Kommunen auf der Grundlage einer mit dem Landkreis geschlossenen Vereinbarung dafür ein Nutzungsentgelt entrichten. Hiervon hat die Stadt Bramsche für die Sporthalle des Gymnasiums Gebrauch gemacht, für die sie ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von rund 23.000 Euro entrichtet.

 

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der regelmäßigen Nutzung für den Sportübungsbetrieb bei allen Sportanlagen in Bramsche einschließlich der Sporthalle des Gymnasiums über den Stadtsportverband Bramsche, entsprechend der Sportstättennutzungsordnung der Stadt Bramsche. Lediglich  über eine Nutzung am Wochenende entscheidet die Sportverwaltung der Stadt.

 

Wenn entsprechend dem Wunsch des TuS mit der Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule zusätzliche Hallenkapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen, müsste auch für diese Sporthalle eine entgeltliche Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis geschlossen werden. Aus grundsätzlichen Erwägungen sollte die Nutzungsvereinbarung jedoch nicht ausschließlich zugunsten eines bestimmten Vereins geschlossen werden sondern zur Vergrößerung der verfügbaren Sporthallenkapazität in der Stadt Bramsche. Über die Vergabe hätte dann der Stadtsportverband unter Berücksichtigung der den Sportvereinen auch in allen anderen Sporthallen zur Verfügung gestellten Nutzungszeiten zu entscheiden. 

 

Das Nutzungsentgelt ist gestaffelt nach dem Umfang der außerschulischen Nutzung und errechnet sich aus den reinen Bewirtschaftungskosten und der Intensität der Nutzung.  Die Pauschalentgelte für die Halle der Wilhelm-Busch-Schule stellen sich derzeit wie folgt dar:

 

Nutzung bis zu 7 Stunden täglich (2.100 Stunden jährlich):  5.100,00 €

Nutzung bis zu 6 Stunden täglich (1.800 Stunden jährlich):  4.370,00 €

Nutzung bis zu 5 Stunden täglich (1.500 Stunden jährlich):  3.640,00 €

Nutzung bis zu 4 Stunden täglich (1.200 Stunden jährlich):  2.910,00 €

Nutzung bis zu 3 Stunden täglich (900 Stunden jährlich):     2.190,00 €

 

Die Angemessenheit des Pauschalentgeltes wird unter Berücksichtigung der Kostenentwicklungen alle zwei Jahre überprüft und neu festgesetzt. Maßgebend für die Berechnung der durchschnittlichen Stundenzahl (bei 300 Benutzungstagen im Jahr) ist die gesamte außerschulische Nutzung.

 

Bei der Berechnung des zusätzlichen Bedarfs  an Hallenkapazität können die folgenden Angaben des TuS zugrunde gelegt werden: Gesundheitssport 6 Stunden wöchentlich und  Turnsport ca. 12 bis 14 Stunden wöchentlich. Somit würde eine wöchentliche Nutzung von 20 Stunden und eine täglich Nutzung von 4 Stunden (montags bis freitags) erreicht werden. Unter Berücksichtigung einer Wochenendnutzung der Halle, ist von einer Nutzung bis zu 1.500 Stunden jährlich auszugehen, d.h. es fällt ein jährliches Pauschalentgelt in Höhe von 3.640,00 € für die Nutzung der Sporthalle an.

 

Haushaltsmittel stehen für die Nutzung der Halle der Wilhelm-Busch-Schule nicht zur Verfügung. Eine Bereitstellung im Haushalt 2015 wäre ggfs. erforderlich. Der Ansatz des Produkt-Sachkontos 42101.4452000-421-1 wäre dann von 23.000,00 € auf 26.700,00 € anzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück eine Vereinbarung über die außerschulische Nutzung der Sporthalle an der Wilhelm-Busch-Schule.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 beträgt das zu zahlende Pauschalentgelt, bei einer Hallennutzung von bis zu fünf Stunden täglich, 3.640,00 €.