Sachverhalt / Begründung:
Der TuS Bramsche e.V. beantragte beim Landkreis Osnabrück die Nutzung der
Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule, Schleptruper Str. 64 in Bramsche. Da bei
den Mitgliedern der Ballsportabteilungen des TuS Bramsche e.V. eine stark
zunehmende Tendenz zu verzeichnen ist und die Bramscher Sporthallen ausgelastet
sind, möchte der Verein den Gesundheitssport sowie die Turnabteilung in die
Sporthalle der Wilhelm-Busch-Schule auslagern, welche für die vorgesehenen
sportlichen Aktivitäten die richtige Größe ausweist. Der Landkreis Osnabrück
hat den Antrag des TuS Bramsche e.V. an die Stadt Bramsche weitergeleitet, da
gegenwärtig keine Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis über diese
Sporthalle besteht.
Grundsätzlich stellt die Stadt Bramsche Schulturnhallen in ihrer eigenen
Trägerschaft in der unterrichtsfreien Zeit den örtlichen Sportvereinen zur
Verfügung. Darüber hinaus stellt der
Landkreis Osnabrück seine Sporthallen in der unterrichtsfreien Zeit den
örtlichen Vereinen für den Vereinssport zur Verfügung, sofern die jeweiligen
Kommunen auf der Grundlage einer mit dem Landkreis geschlossenen Vereinbarung
dafür ein Nutzungsentgelt entrichten. Hiervon hat die Stadt Bramsche für die
Sporthalle des Gymnasiums Gebrauch gemacht, für die sie ein jährliches Nutzungsentgelt
in Höhe von rund 23.000 Euro entrichtet.
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der regelmäßigen Nutzung für den
Sportübungsbetrieb bei allen Sportanlagen in Bramsche einschließlich der
Sporthalle des Gymnasiums über den Stadtsportverband Bramsche, entsprechend der
Sportstättennutzungsordnung der Stadt Bramsche. Lediglich über eine Nutzung am Wochenende entscheidet
die Sportverwaltung der Stadt.
Wenn entsprechend dem Wunsch des TuS mit der Sporthalle der
Wilhelm-Busch-Schule zusätzliche Hallenkapazitäten zur Verfügung gestellt
werden sollen, müsste auch für diese Sporthalle eine entgeltliche
Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis geschlossen werden. Aus grundsätzlichen
Erwägungen sollte die Nutzungsvereinbarung jedoch nicht ausschließlich
zugunsten eines bestimmten Vereins geschlossen werden sondern zur Vergrößerung
der verfügbaren Sporthallenkapazität in der Stadt Bramsche. Über die Vergabe
hätte dann der Stadtsportverband unter Berücksichtigung der den Sportvereinen
auch in allen anderen Sporthallen zur Verfügung gestellten Nutzungszeiten zu
entscheiden.
Das Nutzungsentgelt ist gestaffelt nach dem Umfang der außerschulischen
Nutzung und errechnet sich aus den reinen Bewirtschaftungskosten und der
Intensität der Nutzung. Die
Pauschalentgelte für die Halle der Wilhelm-Busch-Schule stellen sich derzeit
wie folgt dar:
Nutzung bis zu 7 Stunden täglich (2.100 Stunden jährlich): 5.100,00 €
Nutzung bis zu 6 Stunden täglich (1.800 Stunden jährlich): 4.370,00 €
Nutzung bis zu 5 Stunden täglich (1.500 Stunden jährlich): 3.640,00 €
Nutzung bis zu 4 Stunden täglich (1.200 Stunden jährlich): 2.910,00 €
Nutzung bis zu 3 Stunden täglich (900 Stunden jährlich): 2.190,00 €
Die Angemessenheit des Pauschalentgeltes wird unter Berücksichtigung der
Kostenentwicklungen alle zwei Jahre überprüft und neu festgesetzt. Maßgebend
für die Berechnung der durchschnittlichen Stundenzahl (bei 300 Benutzungstagen
im Jahr) ist die gesamte außerschulische Nutzung.
Bei der Berechnung des zusätzlichen Bedarfs an Hallenkapazität können die folgenden
Angaben des TuS zugrunde gelegt werden: Gesundheitssport 6 Stunden wöchentlich
und Turnsport ca. 12 bis 14 Stunden
wöchentlich. Somit würde eine wöchentliche Nutzung von 20 Stunden und eine
täglich Nutzung von 4 Stunden (montags bis freitags) erreicht werden. Unter
Berücksichtigung einer Wochenendnutzung der Halle, ist von einer Nutzung bis zu
1.500 Stunden jährlich auszugehen, d.h. es fällt ein jährliches Pauschalentgelt
in Höhe von 3.640,00 € für die Nutzung der Sporthalle an.
Haushaltsmittel stehen für die Nutzung der Halle der Wilhelm-Busch-Schule
nicht zur Verfügung. Eine Bereitstellung im Haushalt 2015 wäre ggfs.
erforderlich. Der Ansatz des Produkt-Sachkontos 42101.4452000-421-1 wäre dann
von 23.000,00 € auf 26.700,00 € anzuheben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück eine Vereinbarung
über die außerschulische Nutzung der Sporthalle an der Wilhelm-Busch-Schule.
Für das Haushaltsjahr 2015 beträgt das zu zahlende Pauschalentgelt, bei
einer Hallennutzung von bis zu fünf Stunden täglich, 3.640,00 €.