Betreff
Absichtserklärung zur Teileinziehung eines Weges im Ortsteil Hesepe
Vorlage
WP 11-16/677
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der o.g. Weg wurde am 01. Juli 1968 dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet und als Außenbereichsstraße eingestuft. Mit Ratsbeschluss vom 10.03.1983 wurde sie umgestuft in eine Ortsstraße.

Die in der Anlage kenntlich gemachte Fläche von ca. 271m² soll an den Eigentümer des nordwestlich gelegenen Flurstücks 321/2 der Flur 2, Gemarkung Hesepe, Herrn Günter Dieker, veräußert werden. Herr Dieker beabsichtigt, ebenfalls Teile der im Eigentum von Herrn Friedhelm Schmidt befindlichen Flurstücke 150/2 und 149/37 der Flur 2, Gemarkung Hesepe zu erwerben, die sich südlich und südöstlich der einzuziehenden Fläche befinden.

 

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche, oder eines Teilbereiches derselben soll nach

§ 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen scheinen hier erfüllt. Der Ortsrat Hesepe hat in seiner Sitzung am 13.10.2014 bereits über den Sachverhalt beraten, und sich für eine Einziehung der Fläche ausgesprochen.

 

Sollte die Absicht der Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Nach der o.g. Mindesfrist ist ein weiterer Beschluss derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 155/11 der Flur 2, Gemarkung Hesepe, soll an seinem östlichen Ende über einen Teilbereich von ca. 271m² Fläche und ca. 26 Metern Länge eingezogen werden.