Sachverhalt / Begründung:
Am 25.05.14 wurde Herr Heiner Pahlmann zum Bürgermeister der
Stadt Bramsche gewählt.
Der Wahlausschuss stellte am 27.05.14
das Ergebnis fest. Ebenfalls am 27.05.14 nahm Herr Pahlmann durch schriftliche
Erklärung die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Bramsche an.
Seine Amtszeit als Bürgermeister begann am 01.11.14.
Als Bürgermeister ist Herr Pahlmann gemäß § 45 Abs. 1 NKomVG bereits kraft
Amtes Mitglied des Rates. Auf sein
bisheriges Abgeordnetenmandat, das daneben nicht weitergeführt werden kann, hat
Herr Pahlmann aufgrund der Annahme der Wahl zum Bürgermeister verzichtet.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG ist der Verlust des
Abgeordnetenmandates unbeschadet der fortbestehenden Mitgliedschaft im Rat
kraft Amtes durch einen Ratsbeschluss
festzustellen, da die Feststellung gemäß
§ 51 NKomVG Voraussetzung für das Nachrücken der Ersatzperson ist.
Nachrückerin für Herrn Heiner Pahlmann ist Silke Schäfer, Wittkopstr. 4a, 49565
Bramsche.
Da es sich um eine innerorganisatorische Frage des Rates handelt, bedarf es
keiner Vorbereitung im Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft von Herrn
Heiner Pahlmann als Abgeordneter im Rat der Stadt Bramsche nach § 52 Abs. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.