Betreff
Wahl des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters als Beamter auf Zeit
Vorlage
WP 11-16/661
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:


Gem. §§ 108 u. 109 NKomVG i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Bramsche hat der Rat den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird der Allgemeine Vertreter von Rat für eine Amtszeit von acht Jahren mit der Mehrheit der Ratsmitglieder gewählt. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben. Der Rat kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.

 

Mit Beschluss vom 24.06.2007 wurde der Erste Stadtrat Ulrich Willems bereits mit Wirkung ab 01.07.2007 als Beamter auf Zeit zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt, so dass auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden kann. Der Beamte ist hinreichend qualifiziert und besitzt die erforderliche Eignung und Befähigung. Die langjährige Berufserfahrung erwarb er sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem 2. Staatsexamen (einschl. eines 3-jährigem Referendariats) von 1986 bis 1991 zuletzt als Städtischer Oberrat (höherer Dienst) bei der Stadt Georgsmarienhütte (ab 1989 Beamter auf Lebenszeit), von 1991 bis 1993 zuletzt als Ministerialrat im Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, von 1993 bis 2007 als Erster Stadtrat und Allgemeiner Vertreter  (als Wahlbeamter auf Zeit) bei der Stadt Wolfenbüttel. Seit 2007 ist der Beamte vom Rat der Stadt Bramsche zum Ersten Stadtrat und Allgemeinen Vertreter bestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, auf die Ausschreibung zu verzichten und Herrn Ersten Stadtrat Ulrich Willems erneut zum Allgemeinen Vertreter mit Wirkung ab 01.07.2015 für eine Amtszeit von acht Jahren zu wählen.

 


        Beschlussvorschlag

  1. Im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten verzichtet der Rat auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters als Beamter auf Zeit, da beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.
  2. Der Rat wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Ersten Stadtrat Ulrich Willems unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung ab 01.07.2015 für die Dauer von acht Jahren zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.