Betreff
Bebauungsplan Nr. 158 "Windpark Kalkriese I" mit baugestalterischen Festsetzungen
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. 482/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/660
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ beschlossen. Die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Ortsteilen Epe, Schleptrup, Lappenstuhl und Kalkriese. Auf die Vorlagen Nr. 471/WP 11-16, Nr. 482/WP 11-16 und Nr.  WP 11-16/658 wird verwiesen.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger der Windpark Kalkriese I GmbH & Co. KG. Hierzu wurde ein entsprechender Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bramsche geschlossen. Der Entwurf des Durchführungsvertrages wurde im Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 19.12.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ wurde

gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.02.2014 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Diese wurde durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche am 26.06.2014 bekannt gemacht. Hierbei wurde auch auf die Informations- und Erörterungsveranstaltungen am 01.07.2014 in der Mehrzweckhalle am Sportplatz im Ortsteil Kalkriese, am 03.07.2014 im Siedlertreff im Ortsteil Lappenstuhl und am 10.07.2014 im Dorftreff im Ortsteil Epe hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 30.06.2014 bis einschließlich 31.07.2014 von jedermann öffentlich eingesehen werden.

 

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 04.07.2014 und mit E-Mail vom 08.07.2014 gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12.08.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden soweit abwägungsrelevant in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ und in die Begründung eingearbeitet.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden Brut- und Rastvogelerfassungen (2013/2014) und eine Fledermauserfassung (2013) durchgeführt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein landschaftspflegerischer Begleitplan ausgearbeitet und auf der Grundlage einer Landschaftsbildanalyse das Landschaftsbild bewertet.

Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zum vorbeugenden Schallschutz. Ebenfalls wurde zum Schutz vor Schattenschlag eine Schattenwurfberechnung für die geplanten WEA durchgeführt. Hierzu ist ebenfalls eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen.

 

Die vorgenannten Fachgutachten sind Bestandteile der Verfahrensunterlagen.

 

Auf die Begründung, den Umweltbericht und die vorliegenden Fachgutachten zum Planentwurf wird verwiesen.

 

Es wird empfohlen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“, den Entwurf der Begründung sowie den Umweltbericht in der vorliegenden Fassung anzunehmen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“ mit baugestalterischen Festsetzungen, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese I“, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren im Umweltbericht zusammengefassten umweltbezogenen Informationen zur Planung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

3.    Alle während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Hinweise sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen und können im Rahmen der Auslegung eingesehen werden.

 

4.    Gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.