- Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, Herr Arnim Spengler
Sachverhalt / Begründung:
Mit Schreiben vom
01. Oktober 2014, eingegangen am 06. Oktober 2014, hat der stellvertretende
Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr
Pente, Herr Arnim Spengler, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur
Stadt Bramsche mit Ablauf des 31. Dezember 2014, nach § 31 Abs. 1 NBG i. V. m.
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, beantragt.
Herr Spengler ist
seit dem 23. Dezember 2005 stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente. Vom 01. April 2004 bis zum
22. Dezember 2005 hat er die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters
bereits kommissarisch wahrgenommen.
Form und Inhalt des
Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den
gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Spengler persönlich, in
schriftlicher Form und gegenüber der Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine
Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht
vorgeschrieben.
Herr Spengler hat jedoch persönliche Gründe (Wohnsitzwechsel) für seinen Antrag
angegeben.
Herrn Spengler ist
die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch
schriftliche Entlassungsverfügung, die zuzustellen ist, bekanntzugeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, Herrn Arnim Spengler, auf
seinen Antrag hin, mit Ablauf des 31. Dezember 2014, gemäß § 31 Abs. 1 des
Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes
zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
(Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt
Bramsche zu entlassen.