Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Rüsskamp", 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/371 und WP 11-16/561
Vorlage
WP 11-16/649
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/371 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 30.05.2013 die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.02.2014 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.02.2014 bis einschließlich 25.03.2014 durchgeführt. Am 24.02.2014 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2014 bzw. E-Mail vom 13.03.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 14. April 2014 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/561 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.07.2014 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 12.07.2014 wurde der Bauleitplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 21.07.2014 bis einschließlich 29.08.2014 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Mit Schreiben vom 11.07.2014 und E-Mail vom 14.07.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 29.08.2014 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ erfolgt eine Fortentwicklung der baulichen Entwicklung im Ortsteil Epe zwischen „Malgartener Straße“ und Blankenburger Straße“. Durch weitere öffentliche Erschließungsstraßen können die sehr tiefen Baugrundstücke unter Berücksichtigung einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung einer Bebauung zugeführt werden.

 

Von dieser Planung sind überwiegend private Grundstücksflächen betroffen. Aus diesem Grunde wurden im Vorfeld mit Anliegern Gespräche geführt, um die Planung der unterschiedlichen Erschließungsmöglichkeiten zu erörtern. Eine zusätzliche Erschließung erfolgt über die „Blankenburger Straße“ und die „Poststraße“.

 

Nach intensiven Beratungen und Gesprächen mit den politischen Mandatsträgern sowie den betroffenen Anliegern schlägt die Verwaltung vor, die Anlieger erst zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen, wenn 5/5 der erschlossenen Grundstücke bebaut sind. Dies wird in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechend festgehalten.

 

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt die Neuplanung in Verbindung mit der aktuellen Baunutzungsverordnung zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung für die Umweltschutzgüter führt. Vielmehr findet auf Grundlage der gesetzlichen Neuregelung der Baunutzungsverordnung eine Entsiegelung im Plangebiet statt.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in den beigefügten Anlagen aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden.

Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“, 1. Änderung, wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung mit Umweltbericht, die ebenfalls in vorliegender Fassung beschlossen werden.