Sachverhalt / Begründung:
Mit der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/371 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
am 30.05.2013 die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 15.02.2014 durch Veröffentlichung in den
„Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt
gemacht.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom
25.02.2014 bis einschließlich 25.03.2014 durchgeführt. Am 24.02.2014 fand
außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt
Bramsche statt.
Mit Schreiben vom
11.03.2014 bzw. E-Mail vom 13.03.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich
spätestens bis zum 14. April 2014 zu dem Planentwurf und der Begründung,
insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung, zu äußern.
Mit der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/561 hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 09.07.2014 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Am
Rüsskamp“ einschließlich Begründung und
Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach
Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am
12.07.2014 wurde der Bauleitplanentwurf einschließlich Begründung und
Umweltbericht vom 21.07.2014 bis einschließlich 29.08.2014 öffentlich ausgelegt und ins
Internet eingestellt.
Mit Schreiben vom
11.07.2014 und E-Mail vom 14.07.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum
29.08.2014 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Das vorliegende
Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und von Privatpersonen.
Durch die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ erfolgt eine Fortentwicklung
der baulichen Entwicklung im Ortsteil Epe zwischen „Malgartener Straße“ und
Blankenburger Straße“. Durch weitere öffentliche Erschließungsstraßen können
die sehr tiefen Baugrundstücke unter Berücksichtigung einer städtebaulich sinnvollen
Entwicklung einer Bebauung zugeführt werden.
Von dieser Planung
sind überwiegend private Grundstücksflächen betroffen. Aus diesem Grunde wurden
im Vorfeld mit Anliegern Gespräche geführt, um die Planung der
unterschiedlichen Erschließungsmöglichkeiten zu erörtern. Eine zusätzliche
Erschließung erfolgt über die „Blankenburger Straße“ und die „Poststraße“.
Nach intensiven
Beratungen und Gesprächen mit den politischen Mandatsträgern sowie den
betroffenen Anliegern schlägt die Verwaltung vor, die Anlieger erst zu
Erschließungsbeiträgen heranzuziehen, wenn 5/5 der erschlossenen Grundstücke
bebaut sind. Dies wird in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechend
festgehalten.
Für die
Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB
wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht,
der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet. Dieser kommt zu dem
Ergebnis, dass insgesamt die Neuplanung in Verbindung mit der aktuellen
Baunutzungsverordnung zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung für die Umweltschutzgüter
führt. Vielmehr findet auf Grundlage der gesetzlichen Neuregelung der
Baunutzungsverordnung eine Entsiegelung im Plangebiet statt.
Nach Prüfung und
Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Am
Rüsskamp“ in der vorliegenden Fassung,
einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in den beigefügten Anlagen aufgelisteten
Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend
der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden.
Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“, 1. Änderung, wird in der vorliegenden
Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen
Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung mit Umweltbericht, die ebenfalls
in vorliegender Fassung beschlossen werden.