Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", 5. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlagen: WP 11-16/525 (Aufstellungsbeschluss) und WP 11-16/566 (Auslegungsbeschlu ss)
Vorlage
WP 11-16/647
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, weist im rückwärtigen Bereich der Wohnbebauung zwischen Brandenburger Straße und Mecklenburger Straße eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz aus. Die Spielplatzfläche befindet sich im privaten Eigentum und ist bislang nicht als Spielplatzfläche ausgebaut worden. Die Zuwegung erfolgt über einen Fußweg ausgehend von der „Brandenburger Straße“. Auch diese Fläche befindet sich im privaten Eigentum. Da der Bedarf eines Kinderspielplatzes in diesem Bereich nicht mehr gegeben ist, soll die Fläche im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ der Wohnbebauung zugeführt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.03.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", – 5. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gefasst und die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen, da die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung dient.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes wurde im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist darüber hinaus die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen sind daher ebenfalls nicht erforderlich.

Weiterhin wurde von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Rahmen der vom Verwaltungsausschuss am 09.07.2014 beschlossenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 21. Juli 2014 bis einschließlich zum 18. August 2014 statt. Mit Schreiben bzw. Mail vom 16.07.2014 wurde parallel den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 18. August 2014 zur Planung zu äußern. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und den Anregungen seitens der Verwaltung ergibt sich das vorliegende Abwägungsmaterial (s. beigefügte Abwägungssynopse).

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen, soweit diese planerisch und städtebaulich Vertretbar waren und nicht den Zielen der Stadtentwicklung widersprachen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", 5. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage teilweise wörtlich übernommen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die Abwägung der Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", 5. Änderung, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung.