Betreff
Bebauungsplan Nr. 139 "Innenstadt IX", mit örtlichen Bauvorschriften
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlagen: WP 11-16/543 (Aufstellungsbeschluss) und WP 11-16/562 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
WP 11-16/646
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Durch den Bebauungsplans Nr. 139 „Innenstadt IX“ wird für den zurzeit nach § 34 BauGB unbeplanten Innenbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt. Darüber hinaus dient die Planung der planungsrechtlichen Absicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Südwestliche Altstadt“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 139 befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung des Stadtbildes und Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten der Stadt Bramsche (Gestaltungs- und Werbesatzung). Diese wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 18.02.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139 „Innenstadt IX“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Gemäß § 2, Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltauswirkungen wurden hierbei ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 25.02.2014 bis 25.03.2014 durchgeführt sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Rahmen der vom Verwaltungsausschuss am 09.07.2014 beschlossenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 21.Juni 2014 bis einschließlich zum 18. August 2014 statt. Mit Schreiben bzw. Mail vom 16.07.2014 wurde parallel den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 18. August 2014 zur Planung zu äußern. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und den Anregungen seitens der Verwaltung ergibt sich das vorliegende Abwägungsmaterial (s. beigefügte Abwägungssynopse).

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen, soweit diese planerisch und städtebaulich Vertretbar waren und nicht den Zielen der Stadtentwicklung und Stadtsanierung widersprachen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan 139 „Innenstadt IX“ in der vorliegenden Fassung zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften entsprechend des Beschlussvorschlages als Satzung zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage teilweise wörtlich übernommen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die Abwägung der Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 139 „Innenstadt IX“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der beigefügten Begründung.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung und ein Schalltechnisches Gutachten durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.