Betreff
Bebauungsplan Nr. 132 "Innenstadt II", 1. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlagen: WP 11-16/453 (Aufstellungsbeschluss) und WP 11-16/563 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
WP 11-16/645
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Stadt Bramsche besteht derzeit insbesondere zu bestimmten Zeiten, wie z.B. während des Wochenmarktes und bei größeren Veranstaltungen, ein Mangel an Parkmöglichkeiten. Durch die Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes an der Maschstraße kann diesem Problem entgegengewirkt werden. Weiterhin kann auf diese Weise der Parkplatz am Krankenhaus entlastet werden.

Im derzeit rechtskräftigen B-Plan Nr. 132 „Innenstadt II“ wird die Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, daher wird eine erste Änderung des B-Planes 132 erforderlich. 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gefasst und die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen, da die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung dient.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes wurde im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist darüber hinaus die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen sind daher ebenfalls nicht erforderlich.

 

Weiterhin wurde von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Rahmen der vom Verwaltungsausschuss am 09.07.2014 beschlossenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 21. Juli 2014 bis einschließlich zum 18. August 2014 statt. Mit Schreiben bzw. Mail vom 16.07.2014 wurde parallel den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 18. August 2014 zur Planung zu äußern. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und den Anregungen seitens der Verwaltung ergibt sich das vorliegende Abwägungsmaterial (s. beigefügte Abwägungssynopse).

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen, soweit diese planerisch und städtebaulich Vertretbar waren und nicht den Zielen der Stadtentwicklung widersprachen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“, 1. Änderung in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage teilweise wörtlich übernommen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die Abwägung der Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“, 1. Änderung, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung.