Betreff
Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemali-gen Standortübungsplatzes Vörden-Wittenfelde (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde) im Gebiet der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 11-16/633
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der ehemalige Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde erstreckt sich über die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und die Stadt Bramsche.

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Niedersachsen, Forstrevier Scheelenhorst, hat im September 2014 die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und die Stadt Bramsche hinsichtlich des gemeinsamen Umgangs mit der vormals militärisch genutzten Liegenschaft Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde angeschrieben, um eine einvernehmliche Regelung zu finden. Zentrales Thema war die Aufrechterhaltung des Status “Sperrgebiet” und die Neubeschilderung der Liegenschaft.

 

Für die Überwachung ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig, das diese Aufgabe durch das örtliche Forstrevier wahrnimmt. Allerdings verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über keine Rechtsgrundlage zum Erlass von Sanktionen gegen unbefugtes Betreten des Areals, da es nur als privatrechtlicher Grundstückseigentümer tätig werden kann.

 

In Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der ebenfalls beteiligten Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sollte daher von beiden Kommunen eine Verordnung zur Gefahrenabwehr für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen werden, in der entsprechende Verbote und Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten sind.

 

Durch eine Neubeschilderung wird das Betretungs- und Befahrverbot gemäß der Verordnung in der Örtlichkeit kenntlich gemacht. Die Kosten der Neubeschilderung und die Aufstellung der Schilder werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommen.

 

Die Überwachung des ehemaligen Standortübungsplatzes erfolgt dann weiterhin durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese wird Verstöße zwecks evtl. Ahndung an die Stadt Bramsche weitergeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Vörden-Wittenfelde (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde) im Gebiet der Stadt Bramsche, zu erlassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Vörden-Wittenfelde (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde) im Gebiet der Stadt Bramsche.