Sachverhalt / Begründung:
Der
ehemalige Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde erstreckt sich über die Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden und die Stadt Bramsche.
Die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Niedersachsen, Forstrevier
Scheelenhorst, hat im September 2014 die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und die
Stadt Bramsche hinsichtlich des gemeinsamen Umgangs mit der vormals militärisch
genutzten Liegenschaft Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde angeschrieben, um
eine einvernehmliche Regelung zu finden. Zentrales Thema war die
Aufrechterhaltung des Status “Sperrgebiet” und die Neubeschilderung der Liegenschaft.
Für die
Überwachung ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig, das diese
Aufgabe durch das örtliche Forstrevier wahrnimmt. Allerdings verfügt die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben über keine Rechtsgrundlage zum Erlass von Sanktionen
gegen unbefugtes Betreten des Areals, da es nur als privatrechtlicher
Grundstückseigentümer tätig werden kann.
In
Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der ebenfalls
beteiligten Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sollte daher von beiden Kommunen eine
Verordnung zur Gefahrenabwehr für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen werden,
in der entsprechende Verbote und Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten
sind.
Durch
eine Neubeschilderung wird das Betretungs- und Befahrverbot gemäß der Verordnung
in der Örtlichkeit kenntlich gemacht. Die Kosten der Neubeschilderung und die
Aufstellung der Schilder werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
übernommen.
Die
Überwachung des ehemaligen Standortübungsplatzes erfolgt dann weiterhin durch
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese wird Verstöße zwecks evtl.
Ahndung an die Stadt Bramsche weitergeben.
Es wird
daher vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Verordnung zur Verhütung von Unfällen
mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes
Vörden-Wittenfelde (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Standortübungsplatz
Vörden-Wittenfelde) im Gebiet der Stadt Bramsche, zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bramsche beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung zur
Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes
Vörden-Wittenfelde (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger
Standortübungsplatz Vörden-Wittenfelde) im Gebiet der Stadt Bramsche.