Betreff
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2013 - Unterrichtung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG -
Vorlage
WP 11-16/607
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:


Im Haushaltsjahr 2013 sind im Ergebnishaushalt  426.419,84 € und im investiven  Finanzhaushalt insgesamt 47.665,51 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

Von diesen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln entfallen auf den Ergebnishaushalt insbesondere mit 401.419,84 € auf höhere Personalaufwendungen (zahlungsneutrale Rückstellungen für Pensionsaufwendungen und mit 20.000,00 € auf

höhere Fahrzeugreparaturkosten (Austauschmotor) beim Brandschutz.  Auf den investiven Finanzhaushalt  entfallen insbesondere mit 44.970,27 € auf höhere Sanierungskosten für die Mehrzweckhalle Kalkriese.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (neues Haushaltsrecht) sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Nachrichtlich:

Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes und daher nicht genehmigungspflichtig, haben im Rechnungsjahr 2013 im Ergebnishaushalt bei 22 Produktsachkonten insgesamt 146.584,76 € (0,36 % der Aufwend. der Ergebnisrechnung) betragen, wovon 9.865,00 €  auf das Budget 1  (Zentrale Verwaltung), 66.833,36 € auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), hier insbes. 56.827,99 € Reparatur Fw.-Fahrzeuge, 61.822,39 € auf das Budget  3 (Soziales, Bildung und Sport), insbes. Zuschüsse an Kitas (47.612,39 €) und 8.064,01 € auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt) entfallen.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzhaushalt  mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2013 bei 10 Produktsachkonten insgesamt 39.473,19 € (0,6 % der Auszahlungen der Finanzrechnung)betragen, wovon 4.271,28 € auf das Budget 1,  33.263,78   auf das Budget 3 (hier insbes.  Dachsanierung MZH Kalkriese mit 28.852,83 €) und 1.529,38 €  auf das Budget 4  entfallen.